Rebschutz
Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP)
Der von der Bundesregierung verabschiedete Nationale Aktionsplan hat das Ziel Risiken, die für Mensch und Natur durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel entstehen, zu minimieren. Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union. In Deutschland ist die Durchführung des Pflanzenschutzes auf der Grundlage des EU-Rechtes auf hohem Niveau zum Schutz von Mensch und Natur geregelt.
Zielsetzung für Bayern
Folgende Schwerpunktmaßnahmen zur Umsetzung des NAP sollen in Bayern besondere Berücksichtigung finden:
- Reduzierung des Risikos, das durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entstehen kann: beispielsweise eine verstärkte Prüfung Pflanzenschutzmittel-reduzierter Varianten im Rahmen der verschiedenen Versuchsanstellungen
- Schutz der Biodiversität und der Bienen
- Gewässerschutz
Bitte beachten Sie grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben und Änderungen in Anwendungsverordnungen, wie z.B.
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung - Einschränkungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel
Die wichtigsten Instrumente der LWG dazu:
Früherkennung von Schaderregern mit Hilfe des F.R.I.S.
Das „Fränkische Rebschutz-Informations-System (F.R.I.S)“ beinhaltet Witterungsdaten, Beobachtungen der Rebschutzwarte, wöchentliche Bonituren an Monitoringstandorten etc. und bietet u. a. aktuelle Informationen über "Weinbaufax", Rebschutz-Leitfaden und Online-Plattformen Mehr
Reduzierter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Die Belastung von Umwelt und Naturhaushalt durch Pestizide steht derzeit stark im Fokus. Eine deutliche Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes wird angestrebt. Die LWG arbeitet mit den bayerischen Winzer schon seit einiger Zeit an diesem Thema. Mehr
Mittelprüfung im Weinbau
Die Rebe und ihre Früchte, die Trauben, werden von verschiedenen Krankheiten und Schädlingen befallen. Um einen zeitgemäßen, umweltschonenden Schutz bieten zu können, werden neue Mittel entwickelt und getestet. Die LWG biete dafür ihr Expertise an. Mehr
Gute fachliche Praxis
Die gute fachliche Praxis dient der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie dem Schutz vor Gefahren für Mensch und Tier, den Naturhaushalt einschließlich des Grundwasser. Mehr
Integrierter Pflanzenschutz
Seit 1987 ist der Integrierte Pflanzenschutz das Leitbild des modernen Pflanzenschutzes und im deutschen Pflanzenschutzgesetz verankert; und damit die Basis der Rebschutz-Beratung in Bayern. Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz von 2013 widmet sich der Umsetzung und Weiterentwicklung des IP. Mehr
Forschung zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln: Beispiel
VitiFIT - Gesunde Reben im Ökoweinbau
Lederbeeren durch Peronospora
Der Falsche Mehltau ist eine besondere Herausforderung im Ökologischen Weinbau - mit VitiFIT sollen vorhandene Strategien optimiert und neue Ansätze entwickelt werden. Mehr
Forschung zu jahresaktuellen Fragen: Beispiel
Mäuse im Weinberg
In vielen Weinbergen mit hohem Mäusebesatz werden während der Traubenreife die süßen Trauben angefressen. In Folge werden die Fraßstellen durch schädliche Pilze, wie z.B. Penicillium, besiedelt. Solche Trauben dürfen keineswegs zur Weinbereitung verwendet werden. Durch eine rechtzeitige Mäusebekämpfung kann dieses Problem verhindert werden. Mehr
Biodiversität im Weinberg
Die Biodiversität in den Weinbauflächen lebt vom Strukturreichtum der Weinberge. Gerade die trockenheißen Rebhänge bieten einer besonderen Fauna und Flora einen besonderen Lebensraum. Diesen zu erhalten und weiter zu entwickeln ist eine Aufgabe unserer Zeit. Mehr
Konkrete Maßnahmen der LWG im Rahmen des NAP
Der Integrierte Pflanzenschutz in der Praxis
Entscheidungshilfen
Maßnahmen (Empfehlungen dazu im Rebschutz-Leitfaden und im Weinbaufax Franken)
- Vorbeugende Maßnahmen - z. B. Wachstumsregulatoren vorbeugend gegen Botrytis
- Physikalisch Maßnahmen - z.B. Reifende Trauben vor Schädlingen schützen
- Biologische Maßnahmen - z. B. Die Grüne Rebzikade Empoasca vitis und ihre biologische Bekämpfung
- Chemische Maßnahmen - z. B. Die beiden Traubenwicklerarten - verschiedene Möglichkeiten ihrer Regulierung
Rebschutz-Beratung
- Fränkisches.Rebschutz.Informations.System - F.R.I.S.
- Der Rebschutz-Leitfaden
- "Weinbaufax Franken mit Oenofax"
- Geschulte Rebschutzwarte als Multiplikatoren für die bayrische Winzerschaft
- Online-Seminare Weinbau
- Fränkische Weinwirtschaftstage / Veitshöchheimer Weinbautage
- Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Seminare, Schulungen: z. B. Oidium - Kein Schreckgespenst bei richtigem Vorgehen!
Reduzierung möglicher Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Eintrittspfade von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt, wie Abdrift, Abschwemmung, Verflüchtigung in die Luft, Versickerung in Grundwasser und über Drainagen minimieren
Schutz der Anwender
Mindestabstände zum Schutz unbeteiligter Dritter
Verbraucherschutz und Rückstandshöchstgehalte (Informationen des Bundesinstitutes für Risikobewertung)
Sachkunde im Pflanzenschutz
- Sachkundenachweis (SKN) für den Pflanzenschutz im Weinbau
- – mit Infos zu regelmäßigen Schulungen zur Sachkunde
- – mit Infos zu Ausnahmen von der Sachkundepflicht
Verbot von Pflanzenschutz auf Nichtkulturland
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die weder landwirtschaftlich, noch gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden (Nichtkulturland), ist in Deutschland grundsätzlich verboten und nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung ist auf Nichtkulturland – unabhängig davon, ob diese privat oder öffentlich sind – verboten. Zu diesen Flächen zählen auch Wirtschafts- und Feldwege einschließlich der Wegränder sowie Feldraine, Böschungen, Hecken und Feldgehölze.
Pflanzenschutz-Kontrollprogramm (extern, nicht LWG)
- Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm mit dem das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überwacht wird.
- Die Bundesländer überwachen die Einhaltung der im Pflanzenschutzrecht vorgeschriebenen Bestimmungen zum Inverkehrbringen und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie zu Pflanzenschutzgeräten. Die Koordination und Abstimmung der einzelnen Überwachungsprogramme der Bundesländer erfolgt auf Bundesebene.
- Diese Kontrollen werden nicht von der LWG durchgeführt.