Betriebsberatung und Förderung

Bayerische Winzer können sich von Experten beraten lassen, was Ausrichtung, Expansion oder auch Phasen finanzieller Schwierigkeiten betrifft.

Betriebsberatung

  • Entwicklung und Umsetzung einer Unternehmensstrategie
  • Diversifizierungsberatung: Einkommensalternativen durch Gästezimmer und andere Dienstleistungsbereiche, Stichwort Weintourismus
  • Bauberatung: Entwicklung von baulichen Raum- und Nutzungskonzepten für Wirtschaftsgebäude, Vermarktungseinrichtungen und Diversifizierungsmaßnahmen
  • Produkt- und Sortimentsgestaltung – Qualitätspyramide
  • Markterschließung, Marketingberatung
  • Entwicklung und Beratung von Vermarktungsinitiativen
  • Förderungsberatung – Investive Förderprogramme
  • Energieberatung

BayWeinTek - „Virtueller Weinbaubetrieb“

Logo BayWeinTek
Die Internet-Plattform BayWeinTek soll für alle die erste Anlauf- und Informationsausgabestelle sein, die in ihrem Weinbaubetrieb neu bauen oder einen Altbau sanieren wollen.

Fördermaßnahmen Weinbau

Aufzeichnung vom 7.12.2023
Online-Seminar GLÖZ-Bestimmungen Weinbau

Gliederungstext zum Seminar

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 gibt es insgesamt neun Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Die Einhaltung der Konditionalität ist Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen der Ersten Säule, den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Ausgleichszulage der Zweiten Säule. Das Online-Seminar bietet Ihnen einen Überblick, welche Bestimmungen für Mehrfachantragsteller aus dem Weinbau relevant sind.


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Wichtige Termine aus Förderung und Weinrecht

Verschiedenen Termine, die in der Folge dieses Textes gelistet sind.

Sowohl im Weinrecht als auch bei der Förderung im Weinbau sind wichtige Termine im Jahresverlauf zu kennen und einzuhalten. Im Folgenden werden zahlreiche Termine gelistet.  Mehr

Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus

Pflegearbeiten in einem neu angelgten Weinberg

(© Karl Josef Hildenbrand)

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)
Im Weinbauprogramm - Teil A stehen strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche im Mittelpunkt. Mit einer Sortenumstellung soll eine an den Markt angepasste Rebsortenstruktur erreicht werden. Effektiv zu bewirtschaftende Gassenbreiten von Rebanlagen sind durch Umstrukturierung zu erzielen. Zu diesem Programm gehört auch die Förderung der Tropfbewässerung.

Weitere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier Externer Link

Neubau eines Barriquekellers

(© Karl Josef Hildenbrand)

Investitionsförderung (WBB)
Im Weinbauprogramm - Teil B soll die Schaffung von qualitätsverbessernden und wettbewerbsfähigeren Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gefördert werden, z.B. Vinotheken, Weinwirtschaftsgebäude. Der Förderumfang erstreckt sich auf bauliche Maßnahmen und Anlagen einschließlich mobiler Technik im Weinsektor. Außerdem besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit, eine Erstberatung zu den Themen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, energetische Gebäudesanierung sowie KfW-Förderung zu erhalten.

Weitere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier Externer Link

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)

Beispielhaftes Gastzimmer eines fränkischen Weinbaubetriebes

(© Karl Josef Hildenbrand)

Diversifizierungsförderung
Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum, z.B. Gastronomie, Heckenwirtschaft, Gästebeherbergung. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten.

Informationen und Unterlagen für die Antragstellung der Diversifizierungsförderung Externer Link

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) und Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) - Weinbau

Steillagen Vollernter Hoffmann mitten in den Reben
Die Förderung im Rahmen von BaySL erfolgt zur Unterstützung einer nachhaltigen, umweltschonenden und multifunktionalen Landwirtschaft. Im Weinbau geht es dabei insbesondere um den Klimawandel, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Steillagen. Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Bayern, die der Verbesserung der Funktionsfähigkeit, der Arbeitsbedingungen oder der Abwehr von Witterungsschäden dienen. Dazu gehören Witterungsschutzeinrichtungen (z.B. Hagelschutznetzte, Regenschutzfolien) für die Dauerkultur im Weinbau sowie bodenschonende und auf die Minimierung der Unfallgefahr ausgerichtete Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen.

Informationen und Unterlagen für die Antragstellung in BaySL Externer Link

Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Im Weinbau wird Agrarsoftware gefördert (Teil A Digitalbonus Agrar).

Informationen und Unterlagen für die Antragstellung in BaySL Digital Externer Link

Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung

Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen dient der Liquiditäts- und Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen. Die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen (MGV) stärkt die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge. Einkommensverlustrisiken können so gemindert werden, die insbesondere aufgrund extremer Wetterereignisse, verursacht durch den fortschreitenden Klimawandel, auftreten.

Informationen und Unterlagen für die Antragstellung MGV – Mehrgefahrenversicherung Externer Link

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm

Weinbergsmauern prägen vielerorts die fränkische Landschaft

(© Karl Josef Hildenbrand)

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Seither wurde das Programm immer wieder weiterentwickelt. Der Fördervollzug des Kulturlandschaftsprogramms sowie des Vertragsnaturschutzprogramms und Erschwernisausgleichs wird durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgewickelt.

Informationen und Unterlagen für die Antragstellung des Kulturlandschaftsprogramms Externer Link

Förderung der Verwirrmethode gegen Wicklerarten

RAK-Ampulle im Bestand
Förderzweck ist hier die umweltschonende Bekämpfung der Wicklerarten im Wein- und Obstbau durch den Einsatz der Verwirrungsmethode mit Pheromonen zur Vermeidung von Ertrags- und Qualitätseinbußen bei Tafel- und Keltertrauben sowie bei Kern-, Stein- und Beerenobst. Dadurch soll der Einsatz von Insektiziden im Wein- und Obstbau reduziert oder gar gänzlich vermieden werden.
Die finanzielle Zuwendung beträgt 110 €/ha im Weinbau und 130 €/ha im Obstbau; die beantragte Fläche muss im Weinbau mindestens 3 ha, im Obstbau 1 ha groß sein.

Anfragen zu Fördermöglichkeiten an die LWG
IWO4 - Beratung, Förderung und Strukturentwicklung
Peter Wolter
Tel.: 0931 9801-3521
E-Mail: Foerderung-RAK@lwg.bayern.de