Rebschutz
Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP)

Der von der Bundesregierung verabschiedete Nationale Aktionsplan hat das Ziel Risiken, die für Mensch und Natur durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel entstehen, zu minimieren. Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union. In Deutschland ist die Durchführung des Pflanzenschutzes auf der Grundlage des EU-Rechtes auf hohem Niveau zum Schutz von Mensch und Natur geregelt.

Zielsetzung für Bayern

Folgende Schwerpunktmaßnahmen zur Umsetzung des NAP sollen in Bayern besondere Berücksichtigung finden:

  • Reduzierung des Risikos, das durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entstehen kann: beispielsweise eine verstärkte Prüfung Pflanzenschutzmittel-reduzierter Varianten im Rahmen der verschiedenen Versuchsanstellungen
  • Schutz der Biodiversität und der Bienen
  • Gewässerschutz

Bitte beachten Sie grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben und Änderungen in Anwendungsverordnungen, wie z.B.

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung - Einschränkungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel

Die wichtigsten Instrumente der LWG dazu:

Früherkennung von Schaderregern mit Hilfe des F.R.I.S.

Ein Mann steht an der Laubwand in der Rebzeile, blaue Trauben zwischen den Blättern sichtbar.

Das „Fränkische Rebschutz-Informations-System (F.R.I.S)“ beinhaltet Witterungsdaten, Beobachtungen der Rebschutzwarte, wöchentliche Bonituren an Monitoring­standorten etc. und bietet u. a. aktuelle Informationen über "Weinbaufax", Rebschutz-Leitfaden und Online-Plattformen  Mehr

Reduzierter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Blätter und Trauben mit grauem Belag, rötlich statt blauen Beeren, die aufgeplatzt sind.

Die Belastung von Umwelt und Naturhaushalt durch Pestizide steht derzeit stark im Fokus. Eine deutliche Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes wird angestrebt. Die LWG arbeitet mit den bayerischen Winzer schon seit einiger Zeit an diesem Thema.  Mehr

Mittelprüfung im Weinbau

Bayernwappen mit Schriftzug GEP-Bescheinigung und in Englisch

Die Rebe und ihre Früchte, die Trauben, werden von verschiedenen Krankheiten und Schädlingen befallen. Um einen zeitgemäßen, umweltschonenden Schutz bieten zu können, werden neue Mittel entwickelt und getestet. Die LWG biete dafür ihr Expertise an.  Mehr

Gute fachliche Praxis

Blick durch eine Rebzeile in die Landschaft, im Vordergrund blühende Malve

Die gute fachliche Praxis dient der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie dem Schutz vor Gefahren für Mensch und Tier, den Naturhaushalt einschließlich des Grundwasser.  Mehr

Integrierter Pflanzenschutz

Gelbe Beeren leuchten im Sonnenlicht und ein Teil der Bogrebe ist erkennbar

Seit 1987 ist der Integrierte Pflanzenschutz das Leitbild des modernen Pflanzenschutzes und im deutschen Pflanzenschutzgesetz verankert; und damit die Basis der Rebschutz-Beratung in Bayern. Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz von 2013 widmet sich der Umsetzung und Weiterentwicklung des IP.  Mehr

Forschung zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln: Beispiel

VitiFIT - Gesunde Reben im Ökoweinbau

Eine Traube in einer Hand sit teils normal grün, aber ein großer Teil ist abgestorben und eingetrocknet

Lederbeeren durch Peronospora

Der Falsche Mehltau ist eine besondere Herausforderung im Ökologischen Weinbau - mit VitiFIT sollen vorhandene Strategien optimiert und neue Ansätze entwickelt werden.  Mehr

Forschung zu jahresaktuellen Fragen: Beispiel

Mäuse im Weinberg

Zahlreiche Mauselöcher

In vielen Weinbergen mit hohem Mäusebesatz werden während der Traubenreife die süßen Trauben angefressen. In Folge werden die Fraßstellen durch schädliche Pilze, wie z.B. Penicillium, besiedelt. Solche Trauben dürfen keineswegs zur Weinbereitung verwendet werden. Durch eine rechtzeitige Mäusebekämpfung kann dieses Problem verhindert werden.  Mehr

Biodiversität im Weinberg

Lila-blau blühende Pflanzen auf dem Streifen zwischen Weg und Reben, dahinter stehen die Reben

Die Biodiversität in den Weinbauflächen lebt vom Strukturreichtum der Weinberge. Gerade die trockenheißen Rebhänge bieten einer besonderen Fauna und Flora einen besonderen Lebensraum. Diesen zu erhalten und weiter zu entwickeln ist eine Aufgabe unserer Zeit.  Mehr

Konkrete Maßnahmen der LWG im Rahmen des NAP

Sachkunde im Pflanzenschutz

Verbot von Pflanzenschutz auf Nichtkulturland

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die weder landwirtschaftlich, noch gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden (Nichtkulturland), ist in Deutschland grundsätzlich verboten und nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung ist auf Nichtkulturland – unabhängig davon, ob diese privat oder öffentlich sind – verboten. Zu diesen Flächen zählen auch Wirtschafts- und Feldwege einschließlich der Wegränder sowie Feldraine, Böschungen, Hecken und Feldgehölze.

Pflanzenschutz-Kontrollprogramm (extern, nicht LWG)

  • Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm mit dem das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überwacht wird.
  • Die Bundesländer überwachen die Einhaltung der im Pflanzenschutzrecht vorgeschriebenen Bestimmungen zum Inverkehrbringen und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie zu Pflanzenschutzgeräten. Die Koordination und Abstimmung der einzelnen Überwachungsprogramme der Bundesländer erfolgt auf Bundesebene.
  • Diese Kontrollen werden nicht von der LWG durchgeführt.