Leitfaden zur Düngeverordnung / Düngebedarfsermittlung für Gemüse und Erdbeeren
Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene Düngeverordnung ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2020 (BGBl. S. 846) geändert worden. Im nachfolgenden Leitfaden sind die wichtigsten Punkte, die ein Gemüse und Erdbeeren produzierender Betrieb zu beachten hat, verständlich zusammengefasst. Im Rahmen dieser Düngeverordnung sind Gemüseerzeuger, die die Vorgaben der Düngeverordnung erfüllen müssen, verpflichtet, Düngebedarfsermittlungen zu erstellen. Dafür können entsprechende Programme zur Ermittlung des Düngebedarfs von Stickstoff und Phosphor verwendet werden.
In den nachfolgenden Links werden Sie zu den EDV-Programmen des DLR RheinlandPfalz und des IGZ (vorwiegend Intensivgemüsebau), sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft (vorwiegend Feldgemüsebau) geführt, die Sie verwenden können. Für den Erdbeeranbau empfiehlt sich die Verwendung des EDV-Programms des DLR RheinlandPfalz.
Wichtige Informationen für den Gemüsebau
- Neue Düngeverordnung 2020 – Was ist wichtig und was ändert sich im Gemüsebau?
- Mustervortrag - Anwendung der neuen Düngeverordnung (DüV) im Gemüsebau in Bayern (nicht barrierefrei) 6,8 MB
- Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung (DüV) im Freilandgemüsebau
- Ermittlung der Anzahl von Düngebedarfsermittlungen und Nmin-Probenahmen
- Anleitung für Schnelltests zur Nitratbestimmung in Böden
- Infoschrift "Verpflichtende Winterzwischenfrucht in roten und gelben Gebieten im Möhrenanbau" 289 KB
- Infoschrift "Sperrfristen Gemüsebau" 245 KB
- Infoschrift "Berücksichtigung der Mineralisation bei veröffentlichten Nmin Werten" 213 KB
- BZL Broschüre "Stickstoffdüngung im Freilandgemüsebau"
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Wichtige Informationen für den Obstbau
Allgemeine Informationen zur Düngeverordnung finden Sie auf der Internetseite der LfL Bayern.
Wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten und speziellen Fragen an Ihren Erzeugerring oder an das für Sie zuständige Gartenbauzentrum am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.