Düngeverordnung / Düngebedarfsermittlung
Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung (DüV) im Freilandgemüsebau
Die Düngeverordnung mit dem Ausfertigungsdatum 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305) ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2020 (BGBl. S. 846) geändert worden. Deren wesentliche Inhalte für den Freilandgemüsebau werden nachfolgend dargestellt. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Auszug der Düngeverordnung inklusive Tabellen und allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Bayern.
Düngebedarfsermittlung für Stickstoff (N)
Betriebe mit mehr als insgesamt 2 Hektar Gemüse und Erdbeeren sind zu einer schriftlichen N-Düngebedarfsermittlung verpflichtet.
Für geschlossene oder bodenunabhängige Kulturverfahren gilt die DüV nicht.
Bei Gewächshauskulturen im gewachsenen Boden gilt sie ebenfalls nicht, wenn durch eine gesteuerte Wasserzufuhr auf Basis von Bodenfeuchte- oder Einstrahlungsmessungen eine Auswaschung von Nährstoffen verhindert wird.
1. Zeitpunkte für die N-Düngebedarfsermittlung
Vor dem Aufbringen wesentlicher N-Mengen (mehr als 50 kg N/ha und Jahr) ist für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit eine schriftliche N-Bedarfsermittlung durchzuführen.
in der 4. Kulturwoche bei: Chicoreerüben, Bundmöhren, Pastinaken, Bundzwiebeln
in der 6. Kulturwoche bei: Industrie-Möhren, Waschmöhren, Wurzelpetersilie, Schnittlauch gesät, Schnittlauchanbau für Treiberei, Schwarzwurzeln, Zwiebeln (Trocken)
Bei satzweisem Anbau sind bis zu drei N-Düngebedarfsermittlungen im Abstand von maximal 6 Wochen durchzuführen, auf zusammengefassten Flächen mindestens für eine der satzweise angebauten Gemüsekulturen.
Bei mehrschnittigen Kulturen ist nach einem Schnitt der folgende Schnitt nicht als neue Kultur zu bewerten und somit ist eine Nmin-Probenahme nicht zwingend erforderlich.
2. Faktoren für die Düngebedarfsermittlung
Kultur | Stickstoffbedarfswert in kg N/ha | Ertragsniveau in dt/ha | Probenahmetiefe in cm | Abschläge (1) in kg N/ha |
---|---|---|---|---|
Blumenkohl | 300 | 350 | 60 | 80 |
Brokkoli | 310 | 150 | 60 | 100 |
Buschbohnen | 110 | 120 | 60 | 45 |
Chicoreerüben | 135 * | 450 | 90 | 40 |
Chinakohl | 210 | 700 | 60 | 45 |
Dill, Industrieware | 105 | 250 | 30 | 25 |
Dill, Frischmarkt | 85 | 200 | 30 | 5 |
Feldsalat | 85 | 80 | 15 | 5 |
Feldsalat, großblättrig | 110 | 130 | 15 | 5 |
Gemüseerbse | 85 | 80 | 60 | 65 |
Grünkohl | 200 | 400 | 60 | 35 |
Gurke, Einleger | 210 | 800 | 30 | 50 |
Knollenfenchel | 200 | 400 | 60 | 45 |
Kohlrabi | 230 | 450 | 30 | 30 |
Kürbis | 140 | 400 | 60 | 50 |
Möhren, Bund- | 115 * | 600 | 60 | 10 |
Möhren, Industrie | 165 ** | 900 | 90 | 45 |
Möhren, Wasch- | 125 ** | 700 | 60 | 30 |
Pastinake | 140 * | 400 | 60 | 50 |
Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt | 160 * | 240 | 60 | 10 |
Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt | 100 | 160 | 60 | 10 |
Petersilie, Wurzel- | 130 ** | 400 | 60 | 45 |
Porree | 250 | 600 | 60 | 55 |
Radies | 110 | 300 | 30 | 5 |
Rettich, Bund- | 140 | 500 | 30 | 10 |
Rettich, deutsch | 175 | 550 | 60 | 30 |
Rettich, japanisch | 230 | 1000 | 60 | 45 |
Rosenkohl | 310 | 250 | 90 | 130 |
Rote Rüben | 250 | 600 | 60 | 50 |
Rotkohl | 260 | 600 | 60 | 60 |
Rucola, Feinware | 150 | 175 | 30 | 20 |
Rucola, Grobware | 210 | 300 | 30 | 20 |
Salate, Baby Leaf Lettuce | 90 | 140 | 30 | 0 |
Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul) | 130 | 350 | 30 | 10 |
Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul) | 115 | 300 | 30 | 10 |
Salate, Eissalat | 175 | 600 | 30 | 15 |
Salate, Endivien, Frisee | 150 | 350 | 60 | 15 |
Salate, Endivien, glattblättrig | 190 | 600 | 60 | 20 |
Salate, Kopfsalat | 150 | 500 | 30 | 10 |
Salate, Radicchio | 140 | 280 | 60 | 30 |
Salate, verschiedene Arten | 150 | 450 | 30 | 10 |
Salate, Romana | 140 | 450 | 60 | 10 |
Salate, Romana Herzen | 150 | 300 | 30 | 15 |
Salate, Zuckerhut | 190 | 600 | 60 | 20 |
Schnittlauch, gesät bis 1. Schnitt | 210 ** | 300 | 60 | 10 |
Schnittlauch, nach einem Schnitt | 180 | 200 | 60 | 55 |
Schnittlauch, Anbau für Treiberei | 240 ** | 280 | 60 | 55 |
Schwarzwurzel | 75 ** | 200 | 90 | 25 |
Sellerie, Bund- | 205 | 600 | 30 | 10 |
Sellerie, Knollen- | 220 | 650 | 60 | 40 |
Sellerie, Stangen- | 230 | 500 | 30 | 40 |
Mairüben (mit Laub) | 170 | 650 | 30 | 15 |
Teltower Rübchen (Herbstanbau) | 110 | 150 | 60 | 30 |
Spinat, Blatt-, FM, Baby | 100 | 100 | 30 | 10 |
Spinat, Blatt-, Standard | 190 | 250 | 30 | 30 |
Spinat, Hack, Standard | 205 | 300 | 30 | 30 |
Stangenbohne, Standard | 100 | 250 | 60 | 70 |
Weißkohl, Frischmarkt | 260 | 700 | 60 | 75 |
Weißkohl, Industrie | 320 | 1000 | 90 | 75 |
Wirsing | 285 | 400 | 60 | 80 |
Zucchini | 250 | 650 | 60 | 85 |
Zuckermais | 160 | 200 | 90 | 60 |
Zwiebel, Bund- | 210 * | 680 | 30 | 15 |
Zwiebel, Trocken | 155 ** | 600 | 60 | 30 |
Rhabarber 1. Standjahr | 130 | 0 | 30 | - |
Rhabarber 2. Standjahr Austrieb | 100 | 100 | 30 | - |
Rhabarber 3. Standjahr Austrieb | 120 | 200 | 60 | - |
Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb | 140 | 350 | 60 | - |
Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte | 150 | - | 60 | - |
Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte | 170 | - | 90 | - |
Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte | 140 | - | 90 | - |
Spargel 1. Standjahr | 140 | 0 | 60 | - |
Spargel 2. Standjahr | 160 | 20 | 90 | - |
Spargel 3. Standjahr | 160 | 80 | 90 | - |
Spargel ab 4. Standjahr | 80 | 100 | 90 | - |
Erdbeeren, Pflanzung | 60 | 0 | 30 | 0 |
Erdbeeren, Frühjahr | 60 | 140 | 30 | 0 |
Erdbeeren, nach Ernte | 60 | 140 | 30 | 0 |
(1) Auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten für die Folgekultur.
Die Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden ist bei den in Spalte 2 mit "*" gekennzeichneten Kulturen in der 4. Kulturwoche und mit "**" gekennzeichneten Kulturen in der 6. Kulturwoche durchzuführen.
Kultur | Ertragsdifferenz in Prozent | Zuschläge bei höheren Erträgen in kg N/ha (2) | Abschläge bei niedrigeren Erträge in kg N/ha (2) |
---|---|---|---|
Einlegegurken | 20 | 40 | 40 |
Knollensellerie | 20 | 40 | 40 |
Kopfkohl | 20 | 40 | 40 |
Porree | 20 | 40 | 40 |
Rettich | 20 | 40 | 40 |
Rosenkohl | 20 | 40 | 40 |
alle anderen in Tabelle 1 aufgeführten Kulturen | 20 | 20 | 20 |
(2) je Einheit nach Spalte 2
- Vergleich des betrieblichen Ertragsniveaus (fünfjähriges Mittel) mit dem DüV-Ertragsniveau (Berechnung der Ertragsdifferenz)
- bei erstmaligem Anbau oder gewichtsmäßig nicht erfassten Kulturen ist das DüV-Ertragsniveau anzugeben (dann keine Zu-/Abschläge)
- Missernten und nicht abgeerntete Flächen sind bei der Berechnung des Jahresmittels zur Berechnung des fünfjährigen Mittels auszuschließen
- Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten drei Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.
- Verpflichtung zur Nmin-Probenahme und -Untersuchung vor der Düngung der 2. Kultur Gemüse (bei Vorkultur Gemüse im gleichen Jahr)
- sonst Schätzung nach Empfehlung der Erzeugerringe oder zuständigen Landesbehörde möglich
- die zu berücksichtigende Tiefe richtet sich nach der Kultur, dabei sind die Werte der einzelnen Beprobungsschichten (0-30, 30-60, 60-90 cm) zu addieren:
0-15 cm | Feldsalat |
0-30 cm | Dill, Erdbeeren, Einlegegurken, Radies, Rucola, Baby Leaf, Bunte Salate, Eissalat, Kopfsalat, Romana, Salatherzen, Bundsellerie, Stangensellerie, Mairüben, Spinat, Bundzwiebel, Kohlrabi, Rettich (Bund-), Rhabarber (1. und 2. Standjahr) |
0-30 + 30-60 cm | alle übrigen Kulturen |
0-30 + 30-60 + 60-90 cm | Rosenkohl, Schwarzwurzel, Zuckermais, Spargel ab 2. Standjahr, Rhabarber ab 3. Standjahr, Möhren (Industrie), Weißkohl (Industrie) |
- bei satzweisem Anbau der 2. Kultur Gemüse (wenn im gleichen Jahr die Vorkultur Gemüse war) sind für die N-Bedarfsermittlungen im Abstand von maximal 6 Wochen auch Nmin-Probenahmen durchzuführen
Wichtige Hinweise zur Probenahme
- die letzte Düngung muss mindestens 3 Wochen zurückliegen, sonst können noch nicht oder nicht vollständig gelöste Düngerkörner in die Probe gelangen und unrealistisch hohe Nmin-Werte erzeugen!
- ebenso sollte die Probenahme nicht unmittelbar nach einer Bodenbearbeitung erfolgen, diese kann zu einer verstärkten N-Mineralisierung und damit zu erhöhten Nmin-Gehalten führen!
- die Proben sind gekühlt zu transportieren und am besten sofort zur Analyse zu bringen. Falls dies nicht möglich ist, können die Proben im Kühlschrank (maximal 4 °C) bis zu drei Tage zwischengelagert werden. Eine Erwärmung der Proben oder Lagerung bei Raumtemperatur führt zu höheren Nmin-Gehalten aufgrund verstärkter N-Mineralisierung!
- nur wenn Humusgehalt größer als 4 % erfolgt ein Abschlag von 20 kg N/ha
- die N-Nachlieferung aus dem Bodenhumus ist nur einmal innerhalb des Düngejahres anzurechnen (für Erst-, Zweit- oder Drittkultur) und kann auch innerhalb des Jahres auf mehrere Kulturen aufgeteilt werden
- Abschlag in Höhe von 10 % des aufgebrachten Gesamt-N aus den im Vorjahr ausgebrachten organischen Düngern
- Ausnahme bei Komposten: für 3 Folgejahre nach der Ausbringung ist ein jährlicher Abschlag von 4 % (1. Folgejahr) bzw. 3 % (2. und 3. Folgejahr) der mit dem Kompost aufgebrachten Menge an Gesamt-N anzurechnen
- die N-Nachlieferung ist nur einmal innerhalb des Düngejahres anzurechnen (für Erst-, Zweit- oder Drittkultur)
- bei mehr als einer Kultur (Kulturfolge innerhalb eines Jahres) auf dem Schlag oder Bewirtschaftungseinheit kann der Abschlag auch auf alle Kulturen verteilt werden
N-Nachlieferung der Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres)
- die anzurechnende Vorfrucht ist die Kultur, die als letzte im Vorjahr Pflanzenrückstände hinterlassen hat und deren Ernte vor dem Jahreswechsel begonnen hat (z. B. 10 kg N/ha bei Kohlgemüse)
- die N-Nachlieferung ist nur einmal innerhalb des Düngejahres anzurechnen (für Erst-, Zweit- oder Drittkultur) und kann auch innerhalb des Jahres auf mehrere Kulturen aufgeteilt werden
N-Nachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur (siehe Tabelle 1)
- wird die Vorkultur (Gemüse) als ganze Pflanze abgefahren, erfolgt keine N-Nachlieferung über Erntereste, und somit kein Abschlag
- sind die Erntereste 4 Wochen oder länger vor der Nmin-Probenahme eingearbeitet worden, dann können Abschläge der Vorkultur um bis zu 2/3 verringert werden. In diesem Fall ist ein Großteil des Stickstoffs in den Ernteresten bereits mineralisiert und wird vom Nmin-Gehalt erfasst.
- bei Abdeckung mit Folie/Vlies erfolgt ein Zuschlag von 20 kg N/ha
- der Zuschlag für Ernteverfrühung gilt nicht für Spargeldammfolien
- die nachträglich eingetretenen Umstände sind nachzuweisen
- Berücksichtigung nur nach erneuter N-Bedarfsermittlung (Nmin-Probenahme)
- Der ursprünglich ermittelte Düngebedarf darf um maximal 10 % überschritten werden
Ein ertragsabhängiger und kulturspezifischer N-Bedarfswert wird reduziert durch
- die verfügbare N-Menge (Nmin-Gehalt) im Boden
- hohe Humusgehalte im Boden (größer als 4 %)
- die N-Nachlieferung aus organischer Düngung der Vorjahre, aus Ernteresten der Vorfrucht und aus Ernteresten der Gemüse-Vorkultur erhöht bei Ernteverfrühung
3. Zwei Möglichkeiten der Zusammenfassung von Schlägen/Bewirtschaftungseinheiten für die N-Düngebedarfsermittlung
Einheitlich bewirtschaftet, räumlich zusammenhängend, und mit der gleichen Pflanzenart oder Arten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen zur Bestellung vorgesehene Fläche
Zwei oder mehr Schläge, einheitlich bewirtschaftet, mit vergleichbaren Standortverhältnissen (vor allem Böden), und mit der gleichen Pflanzenart oder Arten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen zur Bestellung vorgesehene Fläche
Hierbei gilt:
- bis maximal 2 Hektar Gesamtfläche möglich
- die Anzahl der auf diese Art zusammengefassten Schläge/Bewirtschaftungseinheiten ist nicht begrenzt, nur deren Gesamtfläche
- bei Anbau verschiedener Kulturen auf zusammengefassten Flächen kann ein durchschnittlicher N-Bedarfswert gebildet werden, oder die Ermittlung für 3 Gemüsekulturen mit unterschiedlichen N-Bedarfswerten erfolgen
- für die zusammengefassten Flächen (jeweils kleiner als 0,5 Hektar) gibt es keine Bedingungen hinsichtlich z. B. Vorfrucht, organische Düngung im Vorjahr, Bewirtschaftung oder Bodenverhältnisse
Somit ist nur eine Düngebedarfsermittlung für alle zusammengefassten Schläge mit einer Gesamtfläche von 2 Hektar notwendig.
Hierbei gilt:
- Schläge müssen vergleichbare Standortverhältnisse (vor allem vergleichbare Bodenart und Humusgehalt) aufweisen und mit der gleichen Pflanzenart oder Arten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bestellt sowie einheitlich bewirtschaftet werden (z. B. Hauptfrucht des Vorjahres, organische Düngung im Vorjahr, Ernteverfrühung)
- Es gibt keine Größenbegrenzung der Bewirtschaftungseinheit
Düngebedarfsermittlung für Phosphor (P)
Vor dem Aufbringen wesentlicher P-Mengen (30 kg Phosphat (P2O5)/ha und Jahr) ist für jeden Schlag (größer als 1 Hektar) auf Grundlage der Untersuchung repräsentativer Bodenproben, die in der Regel im Rahmen einer Fruchtfolge mindestens alle sechs Jahre durchzuführen sind, eine schriftliche P-Bedarfsermittlung durchzuführen.
Dokumentation der Düngung
Nach jeder Düngung ist eine formlose Dokumentation der Düngung für jeden Schlag/jede Bewirtschaftungseinheit innerhalb von 2 Tagen mit Schlagbezeichnung, Schlaggröße, Düngerart , Düngermenge und Gesamtmenge des ausgebrachen Stickstoffs und Phosphats zu erfolgen.
Bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres müssen jährliche betriebliche Gesamtsummen durch eine Zusammenfassung von Bedarfsermittlung und tatsächlich erfolgter Düngung gebildet werden.
Weitere wichtige Regelungen
- Für Gemüse gilt:
die Ausbringung von organischen oder mineralischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (mehr als 1,5 % Gesamt-N in der Trockenmasse) ist nach guter fachlicher Praxis nur bis zum 1. Dezember zulässig, wenn ein Düngebedarf besteht. Eine Brachfläche ist keine Gemüsekultur. - Es gilt eine Höchstmenge von 170 kg N/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt bei der Ausbringung von organischen und organisch-mineralischen Wirtschaftsdüngern.
Für Kompost gibt es eine Ausnahmeregelung: 510 kg N/ha dürfen innerhalb von 3 Jahren ausgebracht werden, dabei ist die Einhaltung des N-Saldos im Nährstoffvergleich zu beachten. - Für organische und organisch-mineralische Düngemittel (mehr als 1,5 % Gesamt-N in der Trockenmasse, davon mehr als 10 % verfügbar) gilt eine unverzügliche Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland spätestens 4 Stunden nach Beginn des Aufbringens (1 Stunde ab 2025).
- Sperrfristen:
Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (für Gemüse): 1. Dezember bis 31. Januar
Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Phosphat, Festmist von Huftieren oder Klauentieren und Kompost: 1. Dezember bis 15. Januar
Zu weiteren allgemeinen Regelungen z. B. über organische Wirtschaftsdünger (Ausbringung, Sperrfristen, Einarbeitung, Lagerung) sowie Abstandsregelungen zu Gewässern finden Sie Informationen bei den zuständigen Behörden, LfL Bayern:
Wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten und speziellen Fragen an Ihren Erzeugerring oder an das für Sie zuständige Gartenbauzentrum am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
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