Leitfaden zur Düngeverordnung / Düngebedarfsermittlung für den Obstbau
Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene Düngeverordnung (DüV) ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2020 (BGBl. S. 846) geändert worden. Im nachfolgenden Leitfaden sind die wichtigsten Punkte, die ein Obst produzierender Betrieb zu beachten hat, verständlich zusammengefasst. Obstbaukulturen sind von der neuen Düngeverordnung in Bezug auf die Aufzeichnungspflicht (Düngebedarfsermittlung, Düngung, Jahreszusammenfassung) weitestgehend ausgenommen. Nur Erdbeeren und Tafeltrauben sind betroffen. Allerdings unterliegt der Anbau von Baumobst und Strauchbeeren grundsätzlich der DüV, sofern die Pflanzen in den gewachsenen Boden hinein wurzeln, weshalb allgemeine Vorgaben der DüV auch hier zu erfüllen sind.
Ab 1. Januar 2021 gelten gesonderte Regeln in den sogenannten roten (nitratbelasteten) und gelben (phosphatbelasteten) Gebieten. Hinweise hierzu finden Sie in den Infoschriften.
Weiteres ist dem Infoblatt zu entnehmen
Allgemeine Informationen zur Düngeverordnung finden Sie auf der Internetseite der LfL Bayern.
Wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten und speziellen Fragen an das für Sie zuständige Gartenbauzentrum am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.