Betriebsberatung und Förderung
Bayerische Winzer können sich von Experten beraten lassen, was Ausrichtung, Expansion oder auch Phasen finanzieller Schwierigkeiten betrifft.
- Entwicklung und Umsetzung einer Unternehmensstrategie
- Diversifizierungsberatung: Einkommensalternativen durch Gästezimmer und andere Dienstleistungsbereiche, Stichwort Weintourismus
- Bauberatung: Entwicklung von baulichen Raum- und Nutzungskonzepten für Wirtschaftsgebäude, Vermarktungseinrichtungen und Diversifizierungsmaßnahmen
- Produkt- und Sortimentsgestaltung – Qualitätspyramide
- Markterschließung, Marketingberatung
- Entwicklung und Beratung von Vermarktungsinitiativen
- Förderungsberatung – Investive Förderprogramme
- Energieberatung
Auch Weinbaubetriebe können in eine finanzielle Schieflage geraten. Wir versuchen, gemeinsam mit der Hausbank und dem Steuerberater das geeignete Konsolidierungskonzept zu entwickeln. Wir erstellen den Liquiditäts- und Geschäftsplan und entwickeln eine geeignete Unternehmensstrategie, bringen die richtigen Fachleute zusammen und begleiten die Betriebe in dieser schwierigen Phase.
Wichtige Termine aus Förderung und Weinrecht
Sowohl im Weinrecht als auch bei der Förderung im Weinbau sind wichtige Termine im Jahresverlauf zu kennen und einzuhalten. Im Folgenden werden zahlreiche Termine gelistet. Mehr
BayWeinTek - „Virtueller Weinbaubetrieb“
Die Internet-Plattform BayWeinTek soll für alle die erste Anlauf- und Informationsausgabestelle sein, die in ihrem Weinbaubetrieb neu bauen oder einen Altbau sanieren wollen.
Fördermaßnahmen Weinbau
Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus
(© Karl Josef Hildenbrand)
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)
Im Weinbauprogramm - Teil A stehen strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche im Mittelpunkt. Mit einer Sortenumstellung soll eine an den Markt angepasste Rebsortenstruktur erreicht werden. Effektiv zu bewirtschaftende Gassenbreiten von Rebanlagen sind durch Umstrukturierung zu erzielen. Zu diesem Programm gehört auch die Förderung der Tropfbewässerung.
Weitere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier
(© Karl Josef Hildenbrand)
Investitionsförderung (WBB)
Im Weinbauprogramm - Teil B soll die Schaffung von qualitätsverbessernden und wettbewerbsfähigeren Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gefördert werden, z.B. Vinotheken, Weinwirtschaftsgebäude. Der Förderumfang erstreckt sich auf bauliche Maßnahmen und Anlagen einschließlich mobiler Technik im Weinsektor. Außerdem besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit, eine Erstberatung zu den Themen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, energetische Gebäudesanierung sowie KfW-Förderung zu erhalten.
Weitere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) und Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) - Weinbau
Die Förderung im Rahmen von BaySL erfolgt zur Unterstützung einer nachhaltigen, umweltschonenden und multifunktionalen Landwirtschaft. Im Weinbau geht es dabei insbesondere um den Klimawandel, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Steillagen. Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Bayern, die der Verbesserung der Funktionsfähigkeit, der Arbeitsbedingungen oder der Abwehr von Witterungsschäden dienen. Dazu gehören Witterungsschutzeinrichtungen (z.B. Hagelschutznetzte, Regenschutzfolien) für die Dauerkultur im Weinbau sowie bodenschonende und auf die Minimierung der Unfallgefahr ausgerichtete Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen.
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung in BaySL
Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Im Weinbau wird Agrarsoftware gefördert (Teil A Digitalbonus Agrar).
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung in BaySL Digital
Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung
Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen dient der Liquiditäts- und Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen. Die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen (MGV) stärkt die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge. Einkommensverlustrisiken können so gemindert werden, die insbesondere aufgrund extremer Wetterereignisse, verursacht durch den fortschreitenden Klimawandel, auftreten.
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung MGV – Mehrgefahrenversicherung
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm
(© Karl Josef Hildenbrand)
Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Seither wurde das Programm immer wieder weiterentwickelt. Der Fördervollzug des Kulturlandschaftsprogramms sowie des Vertragsnaturschutzprogramms und Erschwernisausgleichs wird durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgewickelt.
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung des Kulturlandschaftsprogramms
Förderung der Verwirrmethode gegen Wicklerarten
Förderzweck ist hier die umweltschonende Bekämpfung der Wicklerarten im Wein- und Obstbau durch den Einsatz der Verwirrungsmethode mit Pheromonen zur Vermeidung von Ertrags- und Qualitätseinbußen bei Tafel- und Keltertrauben sowie bei Kern-, Stein- und Beerenobst. Dadurch soll der Einsatz von Insektiziden im Wein- und Obstbau reduziert oder gar gänzlich vermieden werden. Die finanzielle Zuwendung beträgt 110 €/ha im Weinbau und 130 €/ha im Obstbau; die beantragte Fläche muss im Weinbau mindestens 3 ha, im Obstbau 1 ha groß sein.
Rückfragen an Peter Wolter (Tel. 0931 9801-3521, iwo@lwg.bayern.de)
Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Programm