Antragsstellung wieder ab 1. Januar 2024
Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben 2024

Detailaufnahme des gepflanzten Rebstocks mit Veredelungstelle
Antragstellung bei der BLE wieder ab 1. Januar 2024 möglich
Anträge auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wieder ab dem 01.01.2024 gestellt werden. Die Antragstellung ist auch online bei der BLE möglich. Für die Antragsrunde 2024 ist mit Genehmigung im Zeitraum Juli 2024 zu rechnen. Online-Antrag, Formular und weitere Ausfüllhinweise finden Sie auf der Internetseite der BLE.

Direkt zum Online-Antrag, den Formularen und Ausfüllhinweisen Externer Link

Verteilung der Genehmigungen

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Lagen mit über 30 % Hangneigung, dann folgen Lagen mit 15 bis 30 % Hangneigung. In den vergangenen drei Jahren wurden alle Anträge, die für Flurstücke mit einer durchschnittlichen Hangneigung von 15 % und mehr gestellt wurden, vollumfänglich genehmigt, alle anderen Anträge wurden gekürzt (2016 auf 46 %, 2017 auf 43 %, 2018 auf 34 %, 2019 auf 37 % und 2023 auf ca. 42% der beantragten Fläche), da die eingereichten Anträge das zur Verfügung stehende Kontingent überstiegen haben.

Wenn Sie für Ihre Anträge einen Hangneigungsnachweis benötigen, können Sie sich diesen in iBALIS selbst unter dem Menüpunkt Weinbau erstellen. Bei Problemen hierbei können Sie sich gerne an unsere Sachbearbeiter/innen der Weinbaukartei wenden.

Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informations-System (iBALIS) Externer Link