Rebschutz
Wespen im Weinberg

Einhergehend mit dem Klimawandel nehmen die Probleme mit Wespen in den Weinbergen zu. Die verfrühten Jahre führen zu süßen, reifenden Trauben während der noch warmen sommerlichen Witterung. In dieser Jahreszeit ist das Wespenvolk voll entwickelt und noch sehr aktiv. Dadurch kommt es in den letzten Jahren zunehmend dazu, dass ganze Schwärme von Wespen beobachtet werden, die die reifenden Weinbeeren anfressen und von innen her aushöhlen. Diese Fraßstellen sind bei entsprechenden Witterungsbedingungen oftmals Ausgangspunkt für den Befall mit Fäulepilzen (Botrytis, Penicillium) und Bakterien (Essigfäule). Bekannte Problembereiche in den Weinbergen sind vor allem die früh reifende Weinsorten (z.B. Bacchus), die schon zeitig süß und aromatisch schmecken, und in der Nähe von Hecken oder anderen Wespenhabitaten liegen. Diese Bereiche sollten ab dem Weichwerden der Beeren geschützt werden. Wenn bereits Fraßschäden durch Wespen aufgetreten sind, wird ein Weglocken vom „gewohnten Fraßplatz“ schwierig.

Einnetzung

Eine Seitenbespannung mit dichten, engmaschigen Netzen im Bereich der Traubenzone ist die sicherste Methode, um die Wespen von den Früchten fern zu halten. Es ist darauf zu achten, dass die Netze im unteren Bereich dicht abgeschlossen werden, da Wespen ihre Futterquelle bevorzugt von unten her anfliegen.
Die Ausbringung sollte frühzeitig erfolgen, damit durch den Duft angefressener Beeren nicht zusätzlich weitere Wespen angelockt werden.

Flüssigkeitsfallen zum Wespenfang in Weinbergen

Genehmigung notwendig!

Eine Wespenfalle hängt nah am Endstickel einer Rebzeile mit reifenden Trauben
Das Aufhängen von Fallen zum Wespenfang ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch den entsprechenden Regierungsbezirk erlaubt. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Vorgaben - wie unten angeführt - einzuhalten sind. Die Flüssigkeitsfallen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit unerwünschte Beifänge auf ein Mindestmaß reduziert werden können.

Im Anschreiben an die Regierungsbehörde sollte der Winzer um die “erforderliche behördliche Gestattung zum Aufhängen von Flüssigkeitsfallen zum Wespenfang in Weinbergen“ bitten. Der Antrag ist zu konkretisieren durch die genaue Lage des / der betroffenen Weinberge (Gemarkung und Flurstücknummer). Gleichzeitig muss eine nachvollziehbare Begründung für den Antrag erfolgen, z.B. häufige Probleme durch Wespenfraß auf der besagten Fläche in der Vergangenheit und vergleichbare Bedingungen im aktuellen Jahr.

In bereits frühzeitig absehbaren Wespenjahren, die sehr früh, trocken und warm sind und in denen eine starke Entwicklung der Wespenvölker zu beobachten ist, kann die Regierung von Unterfranken bzw. Mittelfranken eine Allgemeinverfügung erteilen. Diese wird dann über das "Weinbaufax Franken" und im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken bekannt gegeben.

Vorgaben für Flüssigfallen

Nach verschiedenen Versuchen und mehrjährigen Erfahrungen empfehlen wir

  • 1,5 l PET-Kunstoffflaschen
  • Bohrungen
    • ...im oberen Drittel
    • ...mit einer Größe von 5 mm
    • mindestens 12 Bohrungen
    • Bohrungen am besten mit einem Holzbohrer auf einer Ständerbohrmaschine
    • Einen Bereich zum Ausschütten der Fangflüssigkeit frei halten oder bei jeder Leerung mit einem Klebeband verschließen.
  • Der Flaschenkopf muss verschlossen sein, da diese Öffnung viel zu groß ist und dadurch geschützte Arten in die Falle gelangen könnten.

Als Köderflüssigkeit (ca. 0,5 l je Flasche) empfehlen wir eine Mischung aus

  • 200 ml Bier
  • 100 ml Weinessig
  • 50 ml Himbeersirup
  • 600 ml Wasser
  • 100 g Zucker
  • ein paar Tropfen Netzmittel (Spülmittel)
Wespenfalle aus Plastikflasche mit 4 mm großen Löchern und Fangflüssigkeit mit einigen Wespen
Die Fallen werden nur im Bereich des Zuflugs der Wespen und nur am Parzellenrand aufgehängt. Ist die Köderflüssigkeit mit Wespen ausgefüllt, sind diese zu entfernen. Nach einigen Tagen ist die Köderflüssigkeit zu erneuern.
Köderflüssigkeit mit/ohne Fängen darf nicht im Weinberg verschüttet werden!

Die Fallen bei erstem Auftreten von Wespen in der Anlage aufhängen und unmittelbar nach der Weinlese wieder aus der Rebfläche entfernen.
Vorgaben einhalten!
Das Aushängen von Flüssigkeitsfallen jeglicher Art ist ohne Gestattungsschreiben des jeweiligen Regierungsbezirks nicht zulässig und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

Bei vorliegender Genehmigung, aber nicht sachgemäßer Durchführung des Wespenfangs, wie beispielsweise hier mit deutlich zu großen Bohrlöchern, kann die Genehmigung mit allen Konsequenzen widerrufen werden.

Das geht gar nicht!
Diese Aufnahme eines Bocksbeutels wurde im Winter gemacht. Hier häufen sich die Fehler:
1. Fehler: Bocksbeutel hat nur eine, aber dafür viel zu großen Öffnung - Folge: unerwünschte evtl. geschützte Beifänge
2. Fehler: Die Fangflüssigkeit verdunstet bzw. wird durch Regenwasser verdünnt, ist nicht für Wespen spezifisch - Folge: unerwünschte, evtl. geschützte Beifänge
3. Fehler: Bocksbeutel hängt noch, obwohl die Lese schon Monate vorbei ist - Folge: Tiere werden gefangen obwohl kein Anlass mehr dafür gegeben ist
4. Fehler: Die Falle entspricht nicht den geforderten Ansprüchen - Folge: Genehmigung erlischt und erhebliches Bußgeld möglich

Schutz vor Wespenstichen

Zur Vermeidung von Wespenstichen bei der Handlese in stärker von Wespen beflogenen Weinbergen sollte auf entsprechenden Körperschutz (Handschuhe, Hut, Gesichtsschutz, lange Körperbekleidung) geachtet werden. Bei der Lese in den frühen Morgenstunden bestehen die geringsten Risiken, da hier die Wespen noch nicht in der Traubenzone aktiv sind. Dies gilt aber nur bei entsprechender Abkühlung über Nacht.

Sollte doch jemand von einer Wespe gestochen werden:

  • für den Notfall: Antiallergikum
  • betroffene Stelle kühlen (Kühlpads)
  • elektrische Stichheiler („Hitzesticks“), im Gesicht- und Halsbereich nicht einsetzbar
  • Gel gegen Insektenstiche
  • entzündungshemmende Schmerzmittel
  • betroffene Person im Auge behalten!
  • bei den ersten Anzeichen eines allergischen Schocks (Schwindel, kalter Schweiß, Erbrechen, Ohnmacht) sofort Notarzt rufen!