Rebschutz
Wespen im Weinberg
Einhergehend mit dem Klimawandel nehmen die Probleme mit Wespen in den Weinbergen zu. Die verfrühten Jahre führen zu süßen, reifenden Trauben während der noch warmen sommerlichen Witterung. In dieser Jahreszeit ist das Wespenvolk voll entwickelt und noch sehr aktiv. Dadurch kommt es in den letzten Jahren zunehmend dazu, dass ganze Schwärme von Wespen beobachtet werden, die die reifenden Weinbeeren anfressen und von innen her aushöhlen. Diese Fraßstellen sind bei entsprechenden Witterungsbedingungen oftmals Ausgangspunkt für den Befall mit Fäulepilzen (Botrytis, Penicillium) und Bakterien (Essigfäule). Bekannte Problembereiche in den Weinbergen sind vor allem die früh reifende Weinsorten (z.B. Bacchus), die schon zeitig süß und aromatisch schmecken, und in der Nähe von Hecken oder anderen Wespenhabitaten liegen. Diese Bereiche sollten ab dem Weichwerden der Beeren geschützt werden. Wenn bereits Fraßschäden durch Wespen aufgetreten sind, wird ein Weglocken vom „gewohnten Fraßplatz“ schwierig.
Einnetzung
Die Ausbringung sollte frühzeitig erfolgen, damit durch den Duft angefressener Beeren nicht zusätzlich weitere Wespen angelockt werden.
Flüssigkeitsfallen zum Wespenfang in Weinbergen
Genehmigung notwendig!
Im Anschreiben an die Regierungsbehörde sollte der Winzer um die “erforderliche behördliche Gestattung zum Aufhängen von Flüssigkeitsfallen zum Wespenfang in Weinbergen“ bitten. Der Antrag ist zu konkretisieren durch die genaue Lage des / der betroffenen Weinberge (Gemarkung und Flurstücknummer). Gleichzeitig muss eine nachvollziehbare Begründung für den Antrag erfolgen, z.B. häufige Probleme durch Wespenfraß auf der besagten Fläche in der Vergangenheit und vergleichbare Bedingungen im aktuellen Jahr.
In bereits frühzeitig absehbaren Wespenjahren, die sehr früh, trocken und warm sind und in denen eine starke Entwicklung der Wespenvölker zu beobachten ist, kann die Regierung von Unterfranken bzw. Mittelfranken eine Allgemeinverfügung erteilen. Diese wird dann über das "Weinbaufax Franken" und im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken bekannt gegeben.
Vorgaben für Flüssigfallen
Nach verschiedenen Versuchen und mehrjährigen Erfahrungen empfehlen wir
- 1,5 l PET-Kunstoffflaschen
- Bohrungen
- ...im oberen Drittel
- ...mit einer Größe von 5 mm
- mindestens 12 Bohrungen
- Bohrungen am besten mit einem Holzbohrer auf einer Ständerbohrmaschine
- Einen Bereich zum Ausschütten der Fangflüssigkeit frei halten oder bei jeder Leerung mit einem Klebeband verschließen.
- Der Flaschenkopf muss verschlossen sein, da diese Öffnung viel zu groß ist und dadurch geschützte Arten in die Falle gelangen könnten.
Als Köderflüssigkeit (ca. 0,5 l je Flasche) empfehlen wir eine Mischung aus
- 200 ml Bier
- 100 ml Weinessig
- 50 ml Himbeersirup
- 600 ml Wasser
- 100 g Zucker
- ein paar Tropfen Netzmittel (Spülmittel)
Köderflüssigkeit mit/ohne Fängen darf nicht im Weinberg verschüttet werden!
Die Fallen bei erstem Auftreten von Wespen in der Anlage aufhängen und unmittelbar nach der Weinlese wieder aus der Rebfläche entfernen.
Bei vorliegender Genehmigung, aber nicht sachgemäßer Durchführung des Wespenfangs, wie beispielsweise hier mit deutlich zu großen Bohrlöchern, kann die Genehmigung mit allen Konsequenzen widerrufen werden.
1. Fehler: Bocksbeutel hat nur eine, aber dafür viel zu großen Öffnung - Folge: unerwünschte evtl. geschützte Beifänge
2. Fehler: Die Fangflüssigkeit verdunstet bzw. wird durch Regenwasser verdünnt, ist nicht für Wespen spezifisch - Folge: unerwünschte, evtl. geschützte Beifänge
3. Fehler: Bocksbeutel hängt noch, obwohl die Lese schon Monate vorbei ist - Folge: Tiere werden gefangen obwohl kein Anlass mehr dafür gegeben ist
4. Fehler: Die Falle entspricht nicht den geforderten Ansprüchen - Folge: Genehmigung erlischt und erhebliches Bußgeld möglich
Schutz vor Wespenstichen
Zur Vermeidung von Wespenstichen bei der Handlese in stärker von Wespen beflogenen Weinbergen sollte auf entsprechenden Körperschutz (Handschuhe, Hut, Gesichtsschutz, lange Körperbekleidung) geachtet werden. Bei der Lese in den frühen Morgenstunden bestehen die geringsten Risiken, da hier die Wespen noch nicht in der Traubenzone aktiv sind. Dies gilt aber nur bei entsprechender Abkühlung über Nacht.
Sollte doch jemand von einer Wespe gestochen werden:
- für den Notfall: Antiallergikum
- betroffene Stelle kühlen (Kühlpads)
- elektrische Stichheiler („Hitzesticks“), im Gesicht- und Halsbereich nicht einsetzbar
- Gel gegen Insektenstiche
- entzündungshemmende Schmerzmittel
- betroffene Person im Auge behalten!
- bei den ersten Anzeichen eines allergischen Schocks (Schwindel, kalter Schweiß, Erbrechen, Ohnmacht) sofort Notarzt rufen!