Rebschutz
Wespen im Weinberg
In manchen Jahren sind ganze Schwärme von Wespen zu beobachen, die die leckeren Früchte anfressen und von innen her aushöhlen. Diese Fraßstellen sind bei entsprechenden Witterungsbedingungen oftmals Ausgangspunkt für den Befall mit Fäulepilzen (Botrytis, Penicillium) und Bakterien (Essigfäule). Bekannte Problembereiche in den Weinbergen vor allem früh reifenden Weinsorten (z.B. Ortega, Bacchus), die schon zeitig süß und aromatisch schmecken, sollten ab dem Weichwerden der Beeren geschützt werden. Wenn bereits Fraßschäden durch Wespen aufgetreten sind, ist ein Weglocken vom „gewohnten Fraßplatz“ schwierig.
Daher sollten frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden:
Einnetzung
Die Ausbringung sollte frühzeitig erfolgen, damit durch den Duft angefressener Beeren nicht zusätzlich weitere Wespen angelockt werden.
Flüssigkeitsfallen zum Wespenfang in Weinbergen
Genehmigung notwendig
Allgemeinverfügung zum Aufhängen von Fallen zum Wespenfang beachten
Das Aufhängen von Fallen zum Wespenfang ist erst nach Erteilung der entsprechenden Verfügung durch den entsprechenden Regierungsbezirk erlaubt. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Vorgaben - wie unten angeführt - einzuhalten sind. Die Flüssigkeitsfallen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit unerwünschte Beifänge auf ein Mindestmaß reduziert werden können. Ob eine entsprechende Verfügung erteilt wurde, entnehmen Sie bitte dem Weinbaufax Franken oder dem Amtsblatt.
Außerhalb Unterfrankens werden oft keine Allgemeinverfügungen erteilt, hier müssen die Winzer selbst aktiv werden und eine Genehmigung beim entsprechenden Regierungsbezirk beantragen.
Im Anschreiben oder in der Mail sollte der Winzer um die “erforderliche behördliche Gestattung zum Aufhängen von Flüssigkeitsfallen zum Wespenfang in Weinbergen“ bitten.
Der Antrag ist zu konkretisieren durch die genaue Lage des / der betroffenen Weinberge (Gemarkung und Flurstücksnummer). Gleichzeitig muss eine nachvollziehbare Begründung für den Antrag erfolgen. (z.B. häufige Probleme durch Wespenfraß auf der besagten Fläche in der Vergangenheit).
Flüssigfallen mit Vorgaben
Als Köderflüssigkeit (ca. 0,5 l je Flasche) empfehlen wir eine Mischung aus
200 ml Bier,
100 ml Weinessig,
50 ml Himbeersirup,
600 ml Wasser,
100 g Zucker und
ein paar Tropfen Netzmittel (Spülmittel).
Die Fallen werden nur am Parzellenrand in der Einflugrichtung der Wespen aufgehängt. Ist die Köderflüssigkeit mit Wespen ausgefüllt, sind diese zu entfernen. Nach einigen Tagen ist die Köderflüssigkeit zu erneuern.
Köderflüssigkeit mit/ohne Fängen darf nicht im Weinberg verschüttet werden!
Die Fallen bei erstem Auftreten von Wespen in der Anlage aufhängen und unmittelbar nach der Weinlese wieder aus der Rebfläche entfernen.
Bei vorliegender Genehmigung, aber nicht sachgemäßer Durchführung des Wespenfangs, wie beispielsweise hier mit deutlich zu großen Bohrlöchern, kann die Genehmigung mit allen Konsequenzen widerrufen werden.
Schutz vor Wespenstichen
Zur Vermeidung von Wespenstichen bei der Handlese in stärker von Wespen beflogenen Weinbergen sollte auf entsprechenden Körperschutz (Handschuhe, Hut, Gesichtsschutz, lange Körperbekleidung) geachtet werden. Bei der Lese in den frühen Morgenstunden bestehen die geringsten Risiken, da hier die Wespen noch nicht in der Traubenzone aktiv sind. Dies gilt aber nur bei entsprechender Abkühlung über Nacht.
Sollte doch jemand von einer Wespe gestochen werden:
- für den Notfall: Antiallergikum
- betroffene Stelle kühlen (Kühlpads)
- elektrische Stichheiler („Hitzesticks“), im Gesicht- und Halsbereich nicht einsetzbar
- Gel gegen Insektenstiche
- entzündungshemmende Schmerzmittel
- betroffene Person im Auge behalten!
- bei den ersten Anzeichen eines allergischen Schocks (Schwindel, kalter Schweiß, Erbrechen, Ohnmacht) sofort Notarzt rufen!