Gebietseigenes Pflanz- und Saatgut
Zum Schutz und Erhalt der genetischen Vielfalt als Teil der Biodiversität dürfen seit März 2020 gemäß § 40(1) BNatSchG in der freien Natur, also außerhalb des Siedlungsbereichs und nicht auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, nur noch gebietseigene Pflanzen verwendet werden. Zwei Zertifizierungssysteme stehen zur Verfügung, um den Vermehrungsprozess für gebietseigenes Saatgut, mit Rückverfolgbarkeit der käuflichen Ware bis hin zum Erntebestand, lückenlos zu dokumentieren. Die Verfügbarkeit von Pflanz- und Saatgut in den einzelnen Regionen ist aktuell sehr unterschiedlich.
Aktuell
Forschungs- und Innovationsprojekt
Biodiversität im Stadtgrün
Pflanzenarten nichtheimischer Herkunft sind an trocken-heißes Klima bei gleichzeitig nährstoffreichen Böden besser angepasst und könnten hierbei gegenüber heimischen einen Vorteil haben. Das städtische Flächenpotential zur Erhöhung der Biodiversität durch funktionale und mehrjährige Ansaaten ist noch nicht ausreichend erschlossen. Blühmischungen aus Arten heimischer und nichtheimischer Herkunft müssen daher auf ihre Tauglichkeit für Stadtgebiete getestet werden. Mehr
Ausgewählte Publikationen
Fachartikel
Gebietseigene Gehölze und gebietseigenes Saatgut
Ab März 2020 müssen gemäß § 40(1) BNatSchG in der freien Natur, also außerhalb des Siedlungsbereichs und nicht auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, gebietseigene Pflanzen verwendet werden. Seit 2010 ist die LWG in Arbeitsgruppen in Bayern und auf Bundesebene beteiligt, die sich um den Aufbau praxistauglicher Systeme hierfür bemühen. Mehr
Fachartikel
Ausschreibung von Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut
Neben den naturschutzfachlichen Anforderungen sind bei Ausschreibung, Vergabe und Ausführung von Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut (RSM Regio, Druschgutübertrag etc.) wettbewerbs- bzw. vergaberechtliche Bestimmungen zu beachten, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Mehr