Pflanzenschutztechnik
Der richtige Einsatz und Umgang mit Pflanzenschutzgeräten ist ursächlich für einen erfolgreichen und dabei umweltschonenden, reduzierten Pflanzenschutz. Neben der richtigen Vorbereitung des Geräts, der Geräteeinstellung, sind die Bedienung des Geräts während der Applikation und die abschließende Gerätereinigung wichtige Komponenten für eine korrekte Nutzung. Die Nutzung aktueller technischer Standards sowie deren stetige Weiterentwicklung dienen den Zielen des Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP).
Technische Möglichkeiten zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln
Die technischen Möglichkeiten zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln umfassen u. a. die Bereiche der Applikationstechnik, Recyclingsysteme, Sensortechnik, Applikationsbedingungen und die Applikation an sich.
Einstellung und Handhabung von Sprühgeräten im Weinbau
Zur Anpassung an die aktuelle Laubwandhöhe werden die Luftleiteinrichtungen dem Vegetationsfortschritt entsprechend eingestellt und weitere Düsenpaare zugeschaltet. Zweckmäßigerweise wird eine Probespritzung mit Wasser durchgeführt.
Wichtige Größen, wie gleichmäßiger Düsenausstoß und Druckmessung, werden bei der Geräteprüfung kontrolliert. Um Abtropfverluste zu vermeiden, darf die Wassermenge je Hektar ca. 600 Liter bei voller Laubwand und Behandlung jeder Gasse nicht überschreiten.
Die Einstellung des Geräts wird vom Winzer ordnungsgemäß vor jeder Spritzung durchgeführt und kontrolliert. Düsen und Luftleitbleche sind gewissenhaft an die Laubwandhöhe des jeweiligen Weinbergs anzupassen. Die Spritzbrühe muss die Laubwand ganzflächig und exakt verteilt treffen. Zweckmäßig ist, zunächst die obere Düse und das obere Luftleitblech an das obere Ende der Laubwand anzupassen. In gleicher Weise verfährt man mit der Einstellung der unteren Düse bzw. des unteren Luftleitbleches für das untere Ende der Laubwand. Die übrigen Düsen und Luftleiteinrichtungen verteilt man nun gleichmäßig auf den Rest der Laubwand.
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Anerkannte Düsen
Applikationstechnik
Fahrgeschwindigkeit
Zweizeiliges Fahren
In folgenden Fällen sollte zur Sicherstellung einer ausreichenden Wirkung aber jede Gasse befahren werden:
- In Perioden mit sehr hohem Infektionsdruck.
- Bei schon vorhandenem Befall (Stoppspritzung).
- Bei Schaderregern, deren Bekämpfung die bestmögliche Anlagerung der Pflanzenschutzmittel erfordert (z. B. Botrytis), oder bei versteckt lebenden Schädlingen (z. B. Spinnmilben, Traubenwickler).
Außerdem sollte bedacht werden, dass zu geringe Wirkstoffmengen das "Shifting“ und die Resistenzentwicklung fördern.
Äußere Bedingungen
Zur Vermeidung von Abdriftverlusten ist Folgendes zu beachten:
- Angepasste Düsen wählen
- Druck möglichst gering wählen (je nach Düsenbestückung idealen Druckbereich für mittelgrobes Tropfenspektrum wählen, meist zwischen 4-10 bar)
- Langsam fahren (maximal 6 km/h)
- Windgeschwindigkeit nicht über 4-5 m/sec (Wind im Gesicht spürbar, Zweige bewegen sich leicht )
- Temperaturen über 25°C meiden. Morgens oder abends spritzen, bei fehlender Taubildung vorzugsweise morgens
Reinigung der Pflanzenschutzgeräte
Bei der Gerätereinigung zu beachten:
- Menge der Spritzmittelbrühe genau berechnen
- Geleerte Pflanzenschutzmittelgebinde sofort ausspülen und Reinigungsbrühe ins Spritzfass füllen
- Restmengen mit Frischwasser verdünnt sachgerecht auf der Behandlungsfläche ausbringen
- Bei Arbeitsunterbrechungen alle Teile, die Flüssigkeiten führen, außer dem Brühebehälter mit klarem Wasser durchspülen
- Filter und Düsen sauber halten
- Spritzbrühebehälter innen regelmäßig reinigen
- Geräte außen bei Bedarf reinigen
- Ungereinigte Geräte nur unter Dach abstellen
Pflanzenschutzgeräte (PSG)
Laut Pflanzenschutzgeräte-Verordnung müssen Pflanzenschutzgeräte so beschaffen sein, dass sie
- zuverlässig funktionieren,
- sich bestimmungsgemäß und sachgerecht verwenden lassen,
- ausreichend genau dosieren und verteilen,
- sich sicher befüllen lassen,
- gegen Verschmutzung so gesichert sind, dass ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird,
- Pflanzenschutzmittel (PSM) nicht unbeabsichtigt austreten können,
- der Vorrat an PSM leicht erkennbar ist,
- sich leicht, genügend genau und reproduzierbar einstellen lassen,
- ausreichend mit genügend genau anzeigenden Betriebsmesseinrichtungen ausgestattet sind,
- sich vom Arbeitsplatz sicher bedienen, kontrollieren und sofort abstellen lassen,
- sich sicher, leicht und völlig entleeren lassen,
- sich leicht und gründlich reinigen lassen,
- sich Verschleißteile austauschen lassen und
- die jeweils zu ihrer Kontrolle erforderlichen Messgeräte einfach angeschlossen werden können.
Geprüfte und anerkannte Pflanzenschutzgeräte
Pflanzenschutzgeräte-Kontrolle
Alle in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte müssen im Abstand von sechs Kalenderhalbjahren zur Gerätekontrolle. Denken Sie an die Erneuerung Ihrer Prüfplakette und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin zur Prüfung der Pflanzenschutzgeräte bei Ihrer Prüfstelle.
Eine Checkliste für die Vorbereitung der Pflanzenschutzgeräte für die Kontrolle finden Sie unter:
Checkliste für die Vorbereitung der Pflanzenschutzgeräte für die Kontrolle (nach LfL)
- Pflanzenschutzgerät innen und außen gut reinigen. Keine Restmengen von Pflanzenschutzmitteln im Behälter. Evtl. Frostschutzmittel restlos entfernen.
- Behälter, Pumpe, Armaturen und Leitungssystem auf Dichtheit prüfen.
- Alle Saug-, Druck- und Düsenfilter reinigen. Ein Einfüllsieb muss vorhanden sein.
- Brühebehälter zur Hälfte mit sauberen Wasser füllen.
- Pflanzenschutzgerät auf Unfallsicherheit überprüfen (z. B. vollständiger Gelenkwellenschutz, ...)
- Windkessel (Druckausgleich) mit ausreichendem Druck einstellen.
- Gestänge/Halterungen auf Beschädigungen hin kontrollieren, Abstandshalter überprüfen.
- Gleichdruckarmatur richtig einstellen, Armaturenhebel leichtgängig machen.
- Düsen reinigen, kein Nachtropfen!
- Informationen bereithalten: Fabrikat, Gerätetyp, Baujahr, Behältergröße, Pumpen-Nennleistung, Arbeitsbreite, Düsenbezeichnungen, Prüfbericht der letzten Gerätekontrolle
Flächenbehandlung mit Luftfahrzeug (Hubschrauber und Drohnen)
Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
Was man zum Einsatz von Drohnen zur Ausbringung von PSM wissen sollte:
- Ein Einsatz ist nur mit zugelassenen Drohnen im Steillagen-Weinbau genehmigbar.
- Genehmigung des Drohneneinsatzes nur, wenn eine flugrechtliche Genehmigung für das Ausbringen von PSM vorliegt.
- Die Zahl zugelassener Drohnen ist im Moment noch gering. Ausstattung mit abdriftreduzierender Düsentechnik.
- Es dürfen nur speziell für diesen Zweck zugelassene Fungizide eingesetzt werden (siehe BVL-Liste)
- Ausbringmengen: i.d.R. 75 Liter pro Hektar
- Flächenleistung: ungefähr 2 Hektar je Stunde bei größeren Modellen
- Zur Durchführung der PS-Maßnahme sind mindestens zwei Personen erforderlich, die beide den Sachkundenachweis benötigen
- Auflagen Anwenderschutz für Anwenderpersonal auch beim Drohneneinsatz beachten
- Geringere Wirkung beim Einsatz von Luftfahrzeugen - bei höherem Befallsdruck ergänzende Maßnahmen durch Bodengeräte notwendig
Unter 'Gesetze und Verordnungen zum Pflanzenschutz' finden Sie unter anderem Informationen zu NW- und NT- Auflagen