Pflanzenschutztechnik

Pflanzenschutzgerät im Einsatz 2012

Der richtige Einsatz und Umgang mit Pflanzenschutzgeräten ist ursächlich für einen erfolgreichen und dabei umweltschonenden, reduzierten Pflanzenschutz. Neben der richtigen Vorbereitung des Geräts, der Geräteeinstellung, sind die Bedienung des Geräts während der Applikation und die abschließende Gerätereinigung wichtige Komponenten für eine korrekte Nutzung. Die Nutzung aktueller technischer Standards sowie deren stetige Weiterentwicklung dienen den Zielen des Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP).

Technische Möglichkeiten zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln

Die technischen Möglichkeiten zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln umfassen u. a. die Bereiche der Applikationstechnik, Recyclingsysteme, Sensortechnik, Applikationsbedingungen und die Applikation an sich.

Mehr und Genaueres zum Thema

Einstellung und Handhabung von Sprühgeräten im Weinbau

Schematische Darstellung der Düsenausrichtung an der Laubwandhöhe
Eine sachgerechte Geräteeinstellung ist die wichtigste Grundlage, um die Benetzung der Reben mit Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und somit die Wirkung der Rebschutzmaßnahmen zu optimieren. Gleichzeitig werden die Umweltbelastungen durch Abdrift und Bodenkontamination vermindert. Die exakte und dem Wuchs der Reben angepasste Einstellung von Weinbausprühgeräten erfolgt grundsätzlich in der Rebanlage.

Zur Anpassung an die aktuelle Laubwandhöhe werden die Luftleiteinrichtungen dem Vegetationsfortschritt entsprechend eingestellt und weitere Düsenpaare zugeschaltet. Zweckmäßigerweise wird eine Probespritzung mit Wasser durchgeführt.

Wichtige Größen, wie gleichmäßiger Düsenausstoß und Druckmessung, werden bei der Geräteprüfung kontrolliert. Um Abtropfverluste zu vermeiden, darf die Wassermenge je Hektar ca. 600 Liter bei voller Laubwand und Behandlung jeder Gasse nicht überschreiten.

Die Einstellung des Geräts wird vom Winzer ordnungsgemäß vor jeder Spritzung durchgeführt und kontrolliert. Düsen und Luftleitbleche sind gewissenhaft an die Laubwandhöhe des jeweiligen Weinbergs anzupassen. Die Spritzbrühe muss die Laubwand ganzflächig und exakt verteilt treffen. Zweckmäßig ist, zunächst die obere Düse und das obere Luftleitblech an das obere Ende der Laubwand anzupassen. In gleicher Weise verfährt man mit der Einstellung der unteren Düse bzw. des unteren Luftleitbleches für das untere Ende der Laubwand. Die übrigen Düsen und Luftleiteinrichtungen verteilt man nun gleichmäßig auf den Rest der Laubwand.

Geräteeinstellungen im Weinbau pdf 166 KB

Aktivierung erforderlichYouTube-Logo

Durch das Klicken auf diesen Text werden in Zukunft YouTube-Videos im gesamten Internetauftritt eingeblendet.
Aus Datenschutzgründen weisen wir darauf hin, dass nach der dauerhaften Aktivierung Daten an YouTube übermittelt werden.
Auf unserer Seite zum Datenschutz erhalten Sie weitere Informationen und können diese Aktivierung wieder rückgängig machen.
Geräteeinstellung in Raumkulturen - Düsen und Gebläseluft (LTZ Augustenberg)

Anerkannte Düsen

Eingebaute Injektordüse in Nahaufnahme
Die Düsen sind ein wichtiger Bestandteil des Pflanzenschutzgeräts, da sie die Größe der Tropfen und damit das Abdriftverhalten bestimmen. Je kleiner die Tropfen, desto größer ist die Gefahr der Abdrift. Die Tropfengröße bestimmt auch den Grad der Benetzung beim Auftreffen der Spritzflüssigkeit auf die Pflanzenteile/die Zielfläche und somit die Wirksamkeit des Pflanzenschutzmittels.

Tabelle der anerkannten Düsen (Externer Link zum JKI) Externer Link

Applikationstechnik

Stellen sich nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht die erwarteten Erfolge ein, ist schnell von Resistenz oder Minderwirkung der Präparate die Rede. Sehr oft stellt sich jedoch heraus, dass der Misserfolg durch gravierende Fehler bei der Applikation verursacht wurde. Neben verspätetem Einsatz oder zu langen, nicht dem Zuwachs der Reben angepassten Spritzabständen sind sehr häufig gerätetechnische Mängel und Anwendungsfehler festzustellen. Spätestens nach einem Blattzuwachs von 400 cm² pro Trieb ist der Wirkstoffbelag auf der Pflanze so weit verdünnt, dass bei Infektionsgefahr eine weitere Behandlung notwendig wird.

Fahrgeschwindigkeit

Gute Anlagerung der Spritzbrühe an Blättern und Trauben und ausreichende Durchdringung der Laubwand mit dem Gebläseluftstrom ist nur bei einer Fahrgeschwindigkeit bis max. 6 km/h möglich. Wird schneller gefahren, lenkt der Fahrtwind die feinen Spritztropfen nach hinten ab, sodass vor allem Blattunterseiten und Gescheine/Trauben ungenügend getroffen werden. Minderwirkungen treten ein.

Zweizeiliges Fahren

Aus betriebs- und arbeitswirtschaftlichen Gründen wird häufig während der gesamten Pflanzenschutzperiode nur jede zweite Zeile gefahren.

In folgenden Fällen sollte zur Sicherstellung einer ausreichenden Wirkung aber jede Gasse befahren werden:

  • In Perioden mit sehr hohem Infektionsdruck.
  • Bei schon vorhandenem Befall (Stoppspritzung).
  • Bei Schaderregern, deren Bekämpfung die bestmögliche Anlagerung der Pflanzenschutzmittel erfordert (z. B. Botrytis), oder bei versteckt lebenden Schädlingen (z. B. Spinnmilben, Traubenwickler).

Außerdem sollte bedacht werden, dass zu geringe Wirkstoffmengen das "Shifting“ und die Resistenzentwicklung fördern.

Äußere Bedingungen

Wind, Temperatur und Luftfeuchtigkeit haben großen Einfluss auf die Applikationsqualität. So werden bei höherer Windgeschwindigkeit die feinen Tröpfchen unverhältnismäßig weit aus der Anlage verfrachtet. Bei höheren Temperaturen entstehen vermeidbare Verluste durch Verdunsten der Tröpfchen (Verdunstungsdauer von Feintropfen bei 30 °C und geringer Luftfeuchtigkeit < 2 Sek.) oder Thermik. Bei sommerlich warmen Temperaturen sind Spritzungen in den Morgen- oder Abendstunden vorteilhaft, da neben den kühleren Temperaturen eine höhere Luftfeuchtigkeit gegeben ist und geringere Windbewegungen herrschen. Dies fördert durch längere Antrocknungszeiten der Spritzbeläge ein verbessertes Eindringen von systemischen oder tiefenwirksamen Präparaten.

Zur Vermeidung von Abdriftverlusten ist Folgendes zu beachten:

  • Angepasste Düsen wählen
  • Druck möglichst gering wählen (je nach Düsenbestückung idealen Druckbereich für mittelgrobes Tropfenspektrum wählen, meist zwischen 4-10 bar)
  • Langsam fahren (maximal 6 km/h)
  • Windgeschwindigkeit nicht über 4-5 m/sec (Wind im Gesicht spürbar, Zweige bewegen sich leicht )
  • Temperaturen über 25°C meiden. Morgens oder abends spritzen, bei fehlender Taubildung vorzugsweise morgens

Reinigung der Pflanzenschutzgeräte

Reinigung eines Pflanzenschutzgerätes in der Rebzeile
Eine sachgerechte Gerätereinigung hält Geräte, Umwelt und Gewässer sauber. Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, dessen besonderer Schutz von allen gesellschaftlichen Gruppen eingefordert und überwacht wird. Bei der Gerätereinigung sind daher einige wichtige und einfache Regeln einzuhalten, damit Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Gewässern die Ausnahme bleiben. Hierdurch wird die Erhaltung zugelassener Wirkstoffe gesichert und die Zulassung neuer Wirkstoffe erleichtert.

Bei der Gerätereinigung zu beachten:

  • Menge der Spritzmittelbrühe genau berechnen
  • Geleerte Pflanzenschutzmittelgebinde sofort ausspülen und Reinigungsbrühe ins Spritzfass füllen
  • Restmengen mit Frischwasser verdünnt sachgerecht auf der Behandlungsfläche ausbringen
  • Bei Arbeitsunterbrechungen alle Teile, die Flüssigkeiten führen, außer dem Brühebehälter mit klarem Wasser durchspülen
  • Filter und Düsen sauber halten
  • Spritzbrühebehälter innen regelmäßig reinigen
  • Geräte außen bei Bedarf reinigen
  • Ungereinigte Geräte nur unter Dach abstellen

Pflanzenschutzgeräte (PSG)

Verschiedene Pflanzenschutzgeräte nebeneinander
Die grundsätzlichen Bedingungen für ein Pflanzenschutzgerät sind im Pflanzenschutzgesetz unter §16 Absatz 1 geregelt. Für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln werden Geräte gefordert, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 16, 1): "Wird ein Pflanzenschutzmittel mit Hilfe eines Pflanzenschutzgerätes angewandt, darf dieses Gerät nur so beschaffen sein, dass bei seiner bestimmungsgemäßen und sachgerechten Verwendung die Anwendung des Pflanzenschutzmittels keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser sowie keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, hat, die nach dem Stande der Technik vermeidbar sind."


Laut Pflanzenschutzgeräte-Verordnung müssen Pflanzenschutzgeräte so beschaffen sein, dass sie

  • zuverlässig funktionieren,
  • sich bestimmungsgemäß und sachgerecht verwenden lassen,
  • ausreichend genau dosieren und verteilen,
  • sich sicher befüllen lassen,
  • gegen Verschmutzung so gesichert sind, dass ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird,
  • Pflanzenschutzmittel (PSM) nicht unbeabsichtigt austreten können,
  • der Vorrat an PSM leicht erkennbar ist,
  • sich leicht, genügend genau und reproduzierbar einstellen lassen,
  • ausreichend mit genügend genau anzeigenden Betriebsmesseinrichtungen ausgestattet sind,
  • sich vom Arbeitsplatz sicher bedienen, kontrollieren und sofort abstellen lassen,
  • sich sicher, leicht und völlig entleeren lassen,
  • sich leicht und gründlich reinigen lassen,
  • sich Verschleißteile austauschen lassen und
  • die jeweils zu ihrer Kontrolle erforderlichen Messgeräte einfach angeschlossen werden können.

Geprüfte und anerkannte Pflanzenschutzgeräte

Pflanzenschutzgeräte-Siegel des JKI
Die Pflanzenschutzgeräte-Hersteller können ihre PSG freiwillig und kostenpflichtig zur Geräteanerkennungsprüfung beim JKI anmelden. Diese umfasst eine technische Prüfung, eine Einsatzprüfung über den Zeitraum einer Vegetationsperiode hinweg und eine Prüfung im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften. Vom JKI "anerkannte Geräte“ sind an einem Qualitätssiegel erkennbar. Die Liste dieser anerkannten Geräte ist auf der Internetseite des JKI zu finden.

Pflanzenschutzgerätelisten des JKI (externer Link zum JKI) Externer Link

Pflanzenschutzgeräte-Kontrolle

Beispielhafte Prüfplakette für Pflanzenschutzgeräte
Alle Anbau-, Anhänge- und Selbstfahrgeräte mit und ohne Gebläseunterstützung benötigen eine gültige Prüfplakette. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind nur tragbare Pflanzenschutzspritzen.
Alle in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte müssen im Abstand von sechs Kalenderhalbjahren zur Gerätekontrolle. Denken Sie an die Erneuerung Ihrer Prüfplakette und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin zur Prüfung der Pflanzenschutzgeräte bei Ihrer Prüfstelle.
Eine Checkliste für die Vorbereitung der Pflanzenschutzgeräte für die Kontrolle finden Sie unter:

Checkliste für die Vorbereitung der Pflanzenschutzgeräte für die Kontrolle (nach LfL)

  • Pflanzenschutzgerät innen und außen gut reinigen. Keine Restmengen von Pflanzenschutzmitteln im Behälter. Evtl. Frostschutzmittel restlos entfernen.
  • Behälter, Pumpe, Armaturen und Leitungssystem auf Dichtheit prüfen.
  • Alle Saug-, Druck- und Düsenfilter reinigen. Ein Einfüllsieb muss vorhanden sein.
  • Brühebehälter zur Hälfte mit sauberen Wasser füllen.
  • Pflanzenschutzgerät auf Unfallsicherheit überprüfen (z. B. vollständiger Gelenkwellenschutz, ...)
  • Windkessel (Druckausgleich) mit ausreichendem Druck einstellen.
  • Gestänge/Halterungen auf Beschädigungen hin kontrollieren, Abstandshalter überprüfen.
  • Gleichdruckarmatur richtig einstellen, Armaturenhebel leichtgängig machen.
  • Düsen reinigen, kein Nachtropfen!
  • Informationen bereithalten: Fabrikat, Gerätetyp, Baujahr, Behältergröße, Pumpen-Nennleistung, Arbeitsbreite, Düsenbezeichnungen, Prüfbericht der letzten Gerätekontrolle

Flächenbehandlung mit Luftfahrzeug (Hubschrauber und Drohnen)

Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit Luftfahrzeugen ist gemäß Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich verboten. Allein für notwendige Maßnahmen im Steillagen-Weinbau und im Forst können die zuständigen Behörden der Länder Ausnahmen erteilen. Das IPS der LfL ist für die Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen gemäß § 18 PflSchG im Steillagen-Weinbau zuständig.

Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Externer Link

Was man zum Einsatz von Drohnen zur Ausbringung von PSM wissen sollte:

  • Ein Einsatz ist nur mit zugelassenen Drohnen im Steillagen-Weinbau genehmigbar.
  • Genehmigung des Drohneneinsatzes nur, wenn eine flugrechtliche Genehmigung für das Ausbringen von PSM vorliegt.
  • Die Zahl zugelassener Drohnen ist im Moment noch gering. Ausstattung mit abdriftreduzierender Düsentechnik.
  • Es dürfen nur speziell für diesen Zweck zugelassene Fungizide eingesetzt werden (siehe BVL-Liste)
  • Ausbringmengen: i.d.R. 75 Liter pro Hektar
  • Flächenleistung: ungefähr 2 Hektar je Stunde bei größeren Modellen
  • Zur Durchführung der PS-Maßnahme sind mindestens zwei Personen erforderlich, die beide den Sachkundenachweis benötigen
  • Auflagen Anwenderschutz für Anwenderpersonal auch beim Drohneneinsatz beachten
  • Geringere Wirkung beim Einsatz von Luftfahrzeugen - bei höherem Befallsdruck ergänzende Maßnahmen durch Bodengeräte notwendig

Unter 'Gesetze und Verordnungen zum Pflanzenschutz' finden Sie unter anderem Informationen zu NW- und NT- Auflagen