Wiegen von Honigen zum Verkauf

Benötigte Waagen

  • Handelswaage oder Grobwaage der OIML- Klasse III (ORGANISATION INTERNATIONALE DE MÉTROLOGIE LÉGALE )
  • geeicht
  • Skalierung laut Fertigpackungsverordnung
Eichfähige Digitalwaage
Die benötigte Skalierung (kleinste ablesbare Einheit!) der Waagen richtet sich nach der zulässigen Minusabweichung der jeweiligen Fertigpackungsgröße in der Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (Fertigpackungsverordnung - FPackV).

§ 9 Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen Externer Link

Die zulässigen Minusabweichungen betragen:
Nennfüllmenge (=QN) in g oder mlZulässige Minusabweichung in % von QNZulässige Minusabweichung in g oder ml
5 bis 509-
50 bis 100-4,5
100 bis 2004,5-
200 bis 300-9
300 bis 5003-
500 bis 1.000-15
1.000 bis 10.0001,5-

Die benötigte Skalierung der Waagen beträgt das 0,2 fache der maximal zulässigen Minusabweichung (=Eichwert).

Fertigpackungsverordnung-Anlage 7 - Anforderungen an Messgeräte Externer Link

Beispiel:
Ein 500 g Glas darf maximal 15 g weniger Inhalt haben, das heißt, die Waage muss eine Genauigkeit von 15 g *0,2 = 3 Gramm haben.
Im Handel sind jedoch nur Waagen mit einer Genauigkeiten von 2 g gebräuchlich.
Für 50 Gramm-Gläser ergibt sich eine Genauigkeit von 0,9 Gramm.

Eichung

Gültigkeit der Eichung

Eichplakete
Die Waage muss beim Eichamt registriert werden, damit sie als geeicht gilt. Das Eichamt meldet sich beim Besitzer, wann die Waage zur Eichung eingereicht werden muss. In der Regel müssen die Wagen alle 2 Jahre geeicht werden.

Mess- und Eichverordnung-§ 34 Eichfrist Externer Link

Waage Mit Gewichten
Waagen, die mit Gewichten (nichtselbsteinspielende Handelswaagen mit einer Höchstlast von weniger als 350 Kilogramm) arbeiten, müssen alle 4 Jahre geeicht werden.

Mess- und Eichverordnung- Anlage 7 (zu § 34 Absatz 1 Nummer 2.2.3) Externer Link

Ort der Eichung

Die Eichung selbst kann zu den sogenannten Amtstagen am Eichamt vorgenommen oder nach Anmeldung auch vor Ort im Imkereibetrieb durchgeführt werden.

Kosten der Eichung

Die Kosten der Eichung richten sich nach der Art der Waage sowie dem Eichungsort.

Mess- und Eichgebührenverordnung Externer Link

Beispiele
Waagen der Genauigkeitsklassen III und IIII (Handels- und Grobwaagen) mit Anzeigeeinrichtung bis 5 k kosten 78,40 Euro im Eichamt (Stand 2021).

Empfehlung für Imker:

Imker brauchen keine eigene geeichte Waage, wenn sie nur unregelmäßig Honig abfüllen. Sie müssen aber Zugriff auf eine geeichte Waage bei der Abfüllung haben. Die Bereitstellung und Eichung von Waagen ist - für kleinere Imker mit geringen Honigmengen – aufwendig, deshalb wird empfohlen, auf Vereinsebene entsprechende Waagen bereitzustellen. Über die Nutzung der Vereinswaage sollte Buch geführt werden, woraus Nutzer und Nutzungstermine hervorgehen.

Sobald der Imker aber regelmäßig Märkte und Geschäfte beliefert, empfiehlt es sich aus arbeitswirtschaftlichen Gründen, eine eigene Waage anzuschaffen.

Rechtsgrundlagen

  • Mess- und Eichgesetz
  • Mess- und Eichverordnung
  • Fertigpackungsverordnung
  • Mess- und Eichgebührenverordnung