Wiegen von Honigen zum Verkauf
Benötigte Waagen
- Handelswaage oder Grobwaage der OIML- Klasse III (ORGANISATION INTERNATIONALE DE MÉTROLOGIE LÉGALE )
- geeicht
- Skalierung laut Fertigpackungsverordnung
Nennfüllmenge (=QN) in g oder ml | Zulässige Minusabweichung in % von QN | Zulässige Minusabweichung in g oder ml |
---|---|---|
5 bis 50 | 9 | - |
50 bis 100 | - | 4,5 |
100 bis 200 | 4,5 | - |
200 bis 300 | - | 9 |
300 bis 500 | 3 | - |
500 bis 1.000 | - | 15 |
1.000 bis 10.000 | 1,5 | - |
Die benötigte Skalierung der Waagen beträgt das 0,2 fache der maximal zulässigen Minusabweichung (=Eichwert).
Fertigpackungsverordnung-Anlage 7 - Anforderungen an Messgeräte
Beispiel:
Ein 500 g Glas darf maximal 15 g weniger Inhalt haben, das heißt, die Waage muss eine Genauigkeit von 15 g *0,2 = 3 Gramm haben.
Im Handel sind jedoch nur Waagen mit einer Genauigkeiten von 2 g gebräuchlich.
Für 50 Gramm-Gläser ergibt sich eine Genauigkeit von 0,9 Gramm.
Eichung
Gültigkeit der Eichung
Mess- und Eichverordnung- Anlage 7 (zu § 34 Absatz 1 Nummer 2.2.3)
Ort der Eichung
Die Eichung selbst kann zu den sogenannten Amtstagen am Eichamt vorgenommen oder nach Anmeldung auch vor Ort im Imkereibetrieb durchgeführt werden.
Kosten der Eichung
Die Kosten der Eichung richten sich nach der Art der Waage sowie dem Eichungsort.
Beispiele
Waagen der Genauigkeitsklassen III und IIII (Handels- und Grobwaagen) mit Anzeigeeinrichtung bis 5 k kosten 78,40 Euro im Eichamt (Stand 2021).
Empfehlung für Imker:
Imker brauchen keine eigene geeichte Waage, wenn sie nur unregelmäßig Honig abfüllen. Sie müssen aber Zugriff auf eine geeichte Waage bei der Abfüllung haben. Die Bereitstellung und Eichung von Waagen ist - für kleinere Imker mit geringen Honigmengen – aufwendig, deshalb wird empfohlen, auf Vereinsebene entsprechende Waagen bereitzustellen. Über die Nutzung der Vereinswaage sollte Buch geführt werden, woraus Nutzer und Nutzungstermine hervorgehen.
Sobald der Imker aber regelmäßig Märkte und Geschäfte beliefert, empfiehlt es sich aus arbeitswirtschaftlichen Gründen, eine eigene Waage anzuschaffen.
Rechtsgrundlagen
- Mess- und Eichgesetz
- Mess- und Eichverordnung
- Fertigpackungsverordnung
- Mess- und Eichgebührenverordnung