Rebschutz
Achtung Reblaus!

Immer wieder ist zu beobachten, dass Reben mit ihren Ranken Hecken überziehen oder sich in einer Wiese ausbreiten.
Achtung! Die Triebe und Blätter von Unterlagsreben bieten hervorragendes Vermehrungsmaterial für die Reblaus.

Wir weisen nochmals daraufhin, dass Weinberge gerodet werden müssen, wenn sie aus der Produktion genommen werden. Drieschen sind nicht erlaubt! Rodungen sind ordnungsgemäß, das heißt inklusive der Wurzelstangen der Unterlagsreben durchzuführen. Der Rodungserfolg ist zu überprüfen. Nachträglich ausschlagende Reben sind nachzuroden!

Unterlagenausschläge erlauben der Reblaus ihren vollständigen Vermehrungszyklus auch bei uns durchzuführen. Dies kann zur Verbreitung und im schlimmsten Fall zur Bildung neuer, aggressiverer Rassen beitragen. Inzwischen ist zu beobachten, dass neue Reblausrassen in Franken auch in der Lage sind Gallen an den Blättern der Europäerreben zu bilden.

Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Rodung und beobachten Sie gerodete Weinbergsflächen noch einige Jahre weiter!

Auch die Unsitte von Einlegerreben fördert die Vermehrung der Reblaus. Der Anbau von Wurzelreben, die gegen die Reblaus anfällig sind, ist nicht erlaubt! (BayWeinRav Abschnitt II § 9d).

Wuchernde Unterlagsreben mit zahlreichen Reblausgallen

Unterlagenausschläge mit Reblaus

Reblausgallen auf der Blattunterseite einer durchgetriebenen Unterlagsrebe

Reblausgallen auf Blattunterseite

Aufgeschnittene Reblaus-Blattgalle mit Mutterlaus und zahlreichen Eiern

Geöffnete Reblausgalle

Rebe mit herbstlich verfärbtem Laub überwuchert Hecke am Rand eines Weinbergs

Driesche: z. B. überwucherte Hecke