Arbeitssicherheit
Schutzkleidung bei Nacharbeiten im Weinberg

Eine Person steht ohne Schutzausrüstung im Weinberg und greift in die Laubwand

Nacharbeiten sind je nach Pflanzenschutzmaßnahme ohne Schutzausrüstung wie hier oft nicht mehr machbar

Bei Neuzulassungen werden seit Mai 2018 die Hinweise zum Anwenderschutz nicht mehr als Auflagen sondern als Anwendungsbestimmungen erlassen. Anwendungsbestimmungen sind im Gegensatz zu Auflagen bußgeldbewehrt und u.U. auch CC-relevant. Generell ist bei Nachfolgearbeiten immer intakte Berufs- bzw. Arbeitskleidung zu tragen. Nach Empfehlung der BVL Richtlinie – „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ besteht geeignete Berufs-/Arbeitskleidung aus einer langärmeligen Arbeitsjacke und eine langen Arbeitshose bzw. einem langärmeligen Arbeitsanzug. Das Material der Arbeitskleidung muss folgende Spezifikationen aufweisen: Baumwolle/Polyestergemisch min. 65% Polyester und 35% Baumwolle sowie einem Stoffgewicht von 250 g/m², sowie Schutzhandschuhen.
Arbeitskleidung, die der erst kürzlich eingeführten Norm EN-ISO 27065 entspricht, kann ebenso verwendet werden. Unserem Wissen nach wird diese Norm bisher nur von einem französischen Hersteller (www.axe-environnement.eu) angeboten (eine Onlinebestellung (Kleidungsstücke: AEGIS EN-ISO 27065 C2) ist derzeit noch nicht möglich). Der Vorteil liegt in einem geringeren Stoffgewicht von 180 g/m². Damit scheint vor allem bei starker Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen ein angenehmerer Tragekomfort möglich zu sein. Es wird aber von allen beteiligten Behörden darauf hingewirkt, dass ein größeres Marktangebot in Kürze zur Verfügung steht.
Logo für die DIN-Norm ISO 27065 mit Blatt einer Pflanzen, Erlenmeyerkolben und Luft- oder Wassersymbol sowie C1 - 3
Schutzkleidung
Die SF-Auflagentexte zur Schutzkleidung bei Nacharbeiten sind allgemein gehalten und beschreiben daher nicht die genaue Spezifikation der notwendigen Schutzkleidung, die wegen der Gefährdungsbeurteilung zu tragen sind.
EN ISO 27065 Kennzeichnung mit Logo;

Leistungsstufe:
C1 geeignet für Nachfolgearbeiten;
C2 geeignet für Nachfolgearbeiten und Umgang mit verdünnten Pflanzenschutzmittellösungen, z. B.: Ausbringung;
C3 geeignet bei verdünnten Pflanzenschutzmittellösungen und bei konzentrierten Pflanzenschutzmitteln (Anmischen)
Bei Nacharbeiten in behandelten Beständen wird nicht mit konzentrierten Pflanzenschutzmitteln hantiert und es tritt auch keine Gefährdung durch Spritzer und Sprühnebelbildung auf. Gegen konzentrierte Pflanzenschutz-mittel, Spritzer der verdünnten Pflanzenschutzmittellösung und Sprühnebelbildung sind spezielle Schutzanzüge beim Anmischen der Behandlungsflüssigkeit und der Ausbringung notwendig. Dies ist z.B. in der Norm EN 14605 (Schutzanzug mind. des Typs 4) festgelegt. Bei Nacharbeiten treten diese Gefährdungen aber nicht auf. In oben genannter BVL Richtlinie ist – „Schutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (CE KAT III nach EN 13034 Typ 6)“ - aber einer intakten Berufs- bzw. Arbeitskleidung gleichgesetzt. Daher ist u. E. nach für Nacharbeiten der Schutzzweck erfüllt, wenn Arbeitskleidung mit den entsprechenden oben aufgeführten Spezifikationen getragen wird (35% Baumwolle / 65% Polyester / 250 g/m²). Diese erfüllt die Anforderungen von SF Auflagen, wenn dort ein Schutzanzug (Pflanzenschutzmittel) gefordert wird.
Dies gilt ausdrücklich nicht beim Anmischen und Ausbringen der Behandlungsflüssigkeit.
Eine Übersicht zu Auflagen / Anwendungsbestimmungen der Präparate finden Sie unter

Anwenderschutz bei Wiederbetreten abhängig vom Pflanzenschutzmittel (Externer Link) Externer Link

Schutzhandschuhe aus blauem Textilgewebe mit blauer Beschichtung auf Handflächen und Fingerkuppen
Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe für Nacharbeiten in behandelten Beständen können neben dem Pflanzenschutzhandschuh oder Einmalhandschuhen (ISO 374-1) wegen der besseren ergonomischen und taktilen Anforderungen auch aus Textilgewebe mit einer Beschichtung auf Handflächen und Fingerkuppen sein. Die Beschichtung sollte vorzugsweise aus Nitril oder Polyurethan bestehen.
Weiterhin finden Gespräche zwischen BVL, BFR und Länderbehörden statt, um Lösungen beim Anwenderschutz praktikabel zu gestalten.

BVL - Persönliche Schutzausrüstung Externer Link