EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau
Deutschland erhält aus EU-Mitteln insgesamt 46,5 Millionen Euro zur Unterstützung von Obst- und Weinbaubetrieben, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten. Die Antragstellung für die EU-Frostbeihilfe beginnt am 06.12.2024 und endet am 08.01.2025.
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... zu Voraussetzungen, Fristen sowie der neuen Tabelle zur Erntemengenerhebung finden Sie in den folgenden PDFs: