Wichtige Termine aus Förderung und Weinrecht
Sowohl im Weinrecht als auch bei der Förderung im Weinbau sind wichtige Fristen im Jahresverlauf zu kennen und einzuhalten. Im Folgenden werden zahlreiche Termine gelistet. Für diese Liste besteht keine Garantie auf Vollständigkeit. Weichen hier aufgeführte Termine von anders lautenden Bescheiden ab, gilt der Termin des Bescheids.
Anträge, die nach den genannten Terminen bei der Behörde eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Termine aus der Förderung
Termine aus dem Weinrecht
Terminanlass | Starttermin | Endtermin | |
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Antragstellung auf Neuanpflanzungs-Genehmigung bei BLE | 1. Januar | letzter Tag im Februar | |
TEM / WEM | Traubenernte- / Weinerzeugungs-Meldung | 15. Januar | |
Änderungs-Meldungen an Rebflächen | 31. Mai (15. Mai für MFA-Betriebe) | ||
Ende Weinwirtschaftsjahr: Prüfen ob Genehmigung für Wiederanpflanzung zu stellen ist | 31. Juli | ||
BM | Weinbestand-Meldung online in iBALIS möglich | 31. Juli | 7. August |
weitere Termine aus dem Weinrecht
Wichtige Termine der gesamten bayerischen Landwirtschaftsverwaltung über die genannten Termine hinaus finden Sie unter folgendem Link:
Weitere Informationen zu Förderprogrammen des Bundes finden Sie unter folgenden Links: