Stellenausschreibung vom 04.03.2025 - Kennziffer 0302/A-2024-09
Aushilfskraft (m/w/d) als Elektriker für den Gemüsebauversuchsbetrieb der LWG in Bamberg
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Wir suchen ab sofort zur Unterstützung unseres Teams am Gemüsebauversuchsbetrieb der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Bamberg eine Aushilfskraft (m/w/d) als Elektriker.
Wir suchen ab sofort zur Unterstützung unseres Teams am Gemüsebauversuchsbetrieb der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Bamberg eine Aushilfskraft (m/w/d) als Elektriker.
Ihre Aufgaben
- Selbständige Wartung sowie Reparaturen von elektrischen Anlagen (z.B. Probelauf des Stromaggregates, jährliche Überprüfungen der FI-Schutzschalter, Austausch defekter Leuchtmittel, kleinere Reparaturen von elektrischen Geräten)
- Begleitung der Reparaturen und Wartungen von Fremdfirmen
Ihr Profil
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Elektriker/-in oder eine gleichwertige Qualifikation mit fundierten Kenntnissen in diesem Bereich
- Hohes Maß an Motivation und Leistungsbereitschaft
- Selbständige, gewissenhafte und verlässliche Arbeitsweise
- Flexibilität und Belastbarkeit
- Führerscheinklasse B
Unser Angebot
- Eine für das Jahr 2025 befristete Arbeitsstelle auf Abruf auf geringfügiger Basis.
- Eine tarifliche Eingruppierung nach der Lohntabelle für Aushilfskräfte der LWG.
Fragen beantwortet Hr. Banner unter 0931 9801 4306 bzw. 0173 1953335.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.03.2025 unter Angabe der Kennziffer 0302/A-2024-09 an:
E-Mail: stefan.banner@lwg.bayern.de
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.