Stellenausschreibung vom 04.07.2024 - Kennziffer 0302/2024-22
Lehrkraft (m/w/d) im Fach Informations- und Kommunikationstechnik

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.

Ab dem neuen Schuljahr 2024/2025 suchen wir zum 7. Januar 2025 für die Staatliche Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim eine Lehrkraft (m/w/d) im Fach Informations- und Kommunikationstechnik.

Ihre Aufgaben

  • Sie erteilen Unterricht im Fach „Informations- und Kommunikationstechnik“ in der Internetfachschule der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau. Unsere Studierenden stammen aus der dualen Ausbildung der Berufsgruppen Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau sowie Weinbau und streben eine Fortbildung zum Meister bzw. Techniker an.
  • Schwerpunkt der Unterrichtstätigkeit sind die Vermittlung der Office-Programme (Word, Excel, PowerPoint), die Internetnutzung sowie die Einführung in Social Media (Erstellen einer Website, Einsatz von Social Media im Marketingunterricht).

Ihr Profil

  • Sie haben ein Studium als Lehrkraft mit einem einschlägigen Fächerkanon absolviert oder verfügen über entsprechende Fachkenntnisse, bspw. durch langjährige Berufserfahrung als Webdesigner/Developer (m/w/d) und praktische Fertigkeiten im Bereich Content- und Social-Media-Management.
  • Idealerweise haben Sie bereits mehrjährige Erfahrung als Dozent (m/w/d) in den o.g. Aufgabenbereichen und bringen Lehrerfahrung in der Erwachsenenbildung mit.
  • Sie verfügen über pädagogisches Geschick und haben Freude am Umgang mit Studierenden, denen Sie Ihr Wissen gerne vermitteln.
  • Sie arbeiten eigenverantwortlich, selbstständig und strukturiert.

Unser Angebot

  • Wir bieten eine Lehrtätigkeit mit insgesamt vier Wochenstunden (eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten). Idealerweise findet der Unterricht an einem Tag pro Schulwoche statt. Das Schuljahr entspricht dem Jahresverlauf der allgemeinbildenden Schulen in Bayern.
  • Die Eingruppierung erfolgt entsprechend Ihrer beruflichen Qualifikation nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Verbeamtete Lehrkräfte können bei Genehmigung durch den Arbeitgeber im Nebenamt beschäftigt werden.
  • Tarifliche Leistungen des öffentlichen Dienstes inklusive zusätzlicher Altersversorgung.
  • Eine interessante, verantwortungsvolle und vielseitige Aufgabe in kollegialer Arbeitsatmosphäre.
  • Während der Unterrichtszeiten steht Ihnen das Lehrerzimmer zur Unterrichtsvorbereitung und Pausengestaltung zur Verfügung.
  • Verpflegungsmöglichkeit in der hauseigenen Mensa.
  • Kostenfreie Parkmöglichkeit und Nutzung der E-Ladesäulen sowie die Möglichkeit, das vergünstigte Jobticket über die WVV zu nutzen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum unter Angabe der Kennziffer 0302/2024-22 an:

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Fachzentrum Recht und Service - Personalstelle,
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim

Fachfragen zur Funktion beantwortet die Schulleitung Herr Berger (0931 9801-3201) und Herr Rausch (0931 9801-3204).

Fragen zum Stand des Bewerbungsverfahrens beantwortet Frau Freisewinkel (0931 9801-3143).
E-Mail: bewerbung@lwg.bayern.de

Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.