Umgang mit Spätfrostschäden im Weinberg
Waren die Reben bereits ausgetrieben und sanken die Temperaturen in der Nacht unter den Gefrierpunkt, kann dies je nach Verlauf, Standort und weiteren Voraussetzungen zu zum Teil erheblichen Schäden an den jungen Rebtrieben führen.
- Der Austrieb von Beiaugen wird abhängig von den Temperaturen erst ca. 10 bis 14 Tagen nach dem Frostereignis zu sehen sein.
- In weitgehend geschädigten Anlagen können vorhandene Frostruten (auch wenn sie erfroren sind) niedergezogen werden, um bei einem Austrieb der Beiaugen die Chance auf Ertrag zu wahren. Hierbei sollten auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden, d. h. Arbeitsaufwand von Binden und Laubarbeiten vs. erwarteter Mehrertrag.
- In Anlagen ohne oder mit geringen Schäden (weniger als drei geschädigte Triebe je Stock) sollte die Frostrute entfernt werden, wenn die Frostgefahr vorüber ist.
- In Anlagen, in denen zwischen 40% bis 60 % Triebe am Stock erfroren sind, sollte die Entscheidung individuell am Stock erfolgen, ob die Frostrute insgesamt niedergezogen oder nur ein Zapfen oder Strecker angeschnitten bzw. angebunden wird. Hier ist die gewünschte Augenzahl pro Stock für einen vernünftigen Ertragskorridor (3 bis 4 Augen/m² Rebenstandraum bei fruchtbaren Anlagen) die Maßgabe.
- Diesjährig gepflanzte Junganlagen dürften am Pfropfkopf wieder austreiben.
- Bei älteren Junganlagen kann der Beiaugenaustrieb abgewartet werden
- Keine Stickstoffdüngung in frostgeschädigten Anlagen durchführen.
- Absterbende Triebe eintrocknen lassen. Diese werden in den kommenden Wochen von allein abfallen. Nicht abbrechen, damit austreibende Beiaugen nicht geschädigt werden.