Vordringen eines Kaltluftkeils aus dem Norden
Spätfrost im April 2016
In der Nacht vom 23. auf den 24. April und in mehreren folgenden Nächten sanken die Temperaturen auf Werte unter den Gefrierpunkt. Am kältesten war es am Morgen des 24. bzw. 29. April mit Spitzenwerten unter -2°C, dabei sind stellenweise Frostschäden in den Rebanlagen aufgetreten.
Bei den ersten Frostnächten handelte es sich nicht um einen Strahlungsfrost (keine Inversionslage) sondern um das Vordringen eines Kaltluftkeils aus dem Norden. Die davon geschädigten Flächen waren daher nicht unbedingt nur in Senken und Hangfußlagen zu finden. Ein weiterer Hinweis darauf war, dass höher liegende Gebiete (z.B. im Steigerwald) teilweise betroffen wurden, während typische „Frostlagen“ kaum Schädigungen zeigten. Auch in windoffenen, höher gelegenen Anlagen gab es vereinzelt Schäden. Zusätzlich wurde die Schadensausprägung durch Faktoren wie Nässe, Höhe der Luftfeuchtigkeit und Windeinfluss geprägt. Die beiden Frostnächte vom 28. und 29. April waren dagegen recht typische durch Inversionswetterlagen bedingte Fröste, so dass über das fränkische Weinbaugebiet verteilt, sehr unterschiedlich Schadensausprägungen zu finden waren.
Durch die frühsommerlichen Temperaturen in der ersten Maiwoche schritt die Rebenentwicklung zügig voran, so dass frostbedingte Schäden bald gut zu erkennen waren. Da nicht nur die Tiefsttemperatur das Ausmaß der Schädigung bestimmten, sollten auch Flächen, die normalerweise kaum frostgefährdet sind, auf Schäden kontrolliert werden.
Erkennung eines Frostschadens im Knospenstadium
- Sind die Knospen bereits aufgebrochen, zeigen Verbräunungen oder schwarze Spitzen einen Schaden an
- Ist die Knospe noch geschlossen, kann durch leichtes Andrücken der Knospe ein Schaden festgestellt werden: Gibt die Knospe nach und hat eine weiche Konsistenz, ist sie geschädigt.
- Eine sichere Bestimmung bei teilgeschädigten Knospen wird erst nach Erwärmung in den kommenden Tagen möglich sein.
- Ein Knospenschnitt kann zusätzliche Hinweise geben.
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