Stellenausschreibung vom 06.03.2026 - Kennziffer 0302/A-2026-04
Aushilfskräfte (m/w/d)

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Für den Zeitraum April bis September 2026 suchen wir für unser Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau am Standort Uffenheim (Gewerbegebiet am Brünnlein 1) Aushilfskräfte (m/w/d).

Ihre Aufgaben

  • Pflegearbeiten wie Unkrautbekämpfung (Hackarbeiten) und jäten vorwiegend im Außenbereich unter einer Agri-Photovoltaik-Anlage. Unterstützung bei Pflanz- und Erntearbeiten.

Ihr Profil

  • Freude an der Arbeit in der Natur sowie zeitliche Flexibilität bringen Sie mit. Vorkenntnisse zu den Aufgaben/Tätigkeiten sind erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung.

Unser Angebot

  • Die Einstellung erfolgt auf „kurzfristiger Basis“ (sog. 70-Tage-Basis) bei flexiblen Arbeitszeiten (nach Vereinbarung, in der Regel 2 Tage pro Woche). Begrüßt wird deshalb besonders die Bewerbung von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Hausfrauen und -männern, Selbständigen und Rentnerinnen/Rentnern. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.

Bei Fragen freuen wir uns auf Ihren Anruf unter 01723459553 oder 01721402905.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 06.04.2026 unter Angabe der Kennziffer 0302/A-2026-04 an:


E-Mail: ausbildung@lwg.bayern.de

Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt – auf Antrag – mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten.