Stellenausschreibung vom 14.01.2025 - Kennziffer 0302/A-2025 -01
Aushilfskräfte (m/w/d) für den Gemüsebauversuchsbetrieb in Bamberg
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Für den Zeitraum März bis November 2025 suchen wir zur Unterstützung unseres Teams im Gemüsebauversuchsbetrieb der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Bamberg Aushilfskräfte (m/w/d).
Für den Zeitraum März bis November 2025 suchen wir zur Unterstützung unseres Teams im Gemüsebauversuchsbetrieb der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Bamberg Aushilfskräfte (m/w/d).
Ihre Aufgaben
- Sie unterstützen unser Team bei der Kulturpflege und der Ernte von verschiedenen Gemüsekulturen auf dem Feld sowie im Gewächshaus und im Folientunnel wie auch bei der Pflege der Mustergärten.
Ihr Profil
- Freude an der Arbeit im Umgang mit Biogemüse sowie zeitliche Flexibilität bringen Sie mit. Vorkenntnisse zu den Aufgaben/Tätigkeiten sind erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung.
Unser Angebot
- Die Einstellung erfolgt auf „kurzfristiger Basis“ (sog. 70-Tage-Basis) bei flexiblen Arbeitszeiten (auf Abruf nach Vereinbarung). Begrüßt wird deshalb besonders die Bewerbung von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Hausfrauen und -männern, Selbständigen sowie Rentnerinnen und Rentnern. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.04.2025 unter Angabe der Kennziffer 0302/A-2025 -01 an:
E-Mail: stefan.banner@lwg.bayern.de
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.