Fachartikel
„Veitshöchheimer Bienenweide“ auf ökologischen Vorrangflächen im Greening mit Faktor 1,5 anrechenbar!

"Veitshöchheimer Bienenweide" Greening Titelseite

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) hat bereits vor 15 Jahren die mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischung „Veitshöchheimer Bienenweide“ entwickelt, die speziell auf die Ansprüche von Honigbienen und anderer Nektar- und Pollensammler ausgelegt ist. Die Blütenvielfalt dieser Mischung sorgt aber für eine Vielzahl weiterer Blütenbesucher. Wildbienen, Schmetterlinge aber auch Käfer und viele weitere Insekten finden Nahrung in der Veitshöchheimer Bienenweide.

2019, 5 Seiten

Da in der Mischung auch Arten enthalten sind, die neben einer langen Blütezeit stabile Vertikalstrukturen liefern, bietet sie auch eine hervorragende Deckungskulisse für das Niederwild. Die Früchte und Samen vieler Pflanzen der Mischung wie Sonnenblume oder Flockenblume bieten Nahrung für verschiedene Vogelarten.
Bisher konnte die Veitshöchheimer Bienenweide über das Greening nur mit dem Faktor 1 angerechnet werden. Dies hat sich aber geändert: Seit dem 27. Februar 2018 ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (…)“ gültig. Darin mussten Kriterien für den auf EU-Ebene neu eingeführten Typ ökologischer Vorrangflächen (öVF) „für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (nektar- und pollenreiche Arten)“ festgelegt werden. In der Anlage 5 zu §32 a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 sind die zulässigen Arten aufgeführt. Die Rahmenliste aus 86 Arten besteht aus zwei Artengruppen. Gruppe A (für einjährige Ansaaten) besteht aus 32 vorwiegend einjährigen Wild- und Kulturarten, die Gruppe B (mehrjährige Arten) aus 54 zwei- und mehrjährigen Wildarten. Mischungen, die sich aus dem Arteninventar dieser Rahmenliste bedienen (bei mehrjährigen Saatmischungen mindestens 5 Arten aus Gruppe A und mindestens 15 Arten aus Gruppe B), können auf öVF ab 2018 im Rahmen des Greenings mit dem Gewichtungsfaktor 1,5 angesät werden, so auch die „Veitshöchheimer Bienenweide“!
Der Abgleich der inzwischen auf dem Markt befindlichen verschiedenen Rezepturen der „Veitshöchheimer Bienenweide“ ergab, dass lediglich die Variante der Firma Appels Wilde Samen die Vorschriften der Rahmenliste erfüllt. Es handelt sich hier um die ursprüngliche Veitshöchheimer Bienenweide aus dem Jahr 2006 mit 46 Arten, die sich seit vielen Jahren bestens bewährt hat. Auch andere Produzenten sind in der Lage, die „Veitshöchheimer Bienenweide“ nun dementsprechend zu mischen. Zur Zeit kann eine Ansaat mit Honigpflanzen nur in drei aufeinanderfolgenden Jahren als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen werden.

Weitere Hinweise sowie die Zusammensetzung der Mischung "Veitshöchheimer Bienenweide" enthält der Fachartikel.