Belegstellen

Die Paarung der Honigbienen findet im Flug statt. Bienenköniginnen und Drohnen fliegen teilweise weite Strecken und treffen sich auf sogenannten Drohnensammelplätzen. Dort treffen sich Drohnen der Umgebung und warten auf unbegattete Königinnen. Um eine gezielte Anpaarung von nachgezogenen Königinnen mit ausgewählten Vatertieren zu ermöglichen, werden Zuchtköniginnen zur Paarungszeit auf spezielle Belegstellen gebracht. Im Umkreis der Belegstellen wird seitens des Belegstellenteams versucht, nur Drohnen der gewünschten Zuchtrichtung zur Anpaarung kommen zu lassen. Dies erfolgt vor allem durch Einhaltung der Regeln im Schutzkreis und durch regelmäßige Umweiselung aller Völker im Schutzkreis der Belegstelle.

Staatliche anerkannte Belegstellen in Bayern

Um die Bienenbelegstellen vor fremden Drohnenmaterial durch neu aufgestellte oder umgeweiselte Völker besser schützen zu können, kann die Belegstelle auch staatlich anerkannt werden. Dadurch erhält sie einen offiziellen Schutzkreis. Der staatliche Schutz ermöglicht ein hoheitliches Eingreifen, wenn zum Beispiel Bienenvölker anderer Zuchtrichtungen im Schutzkreis aufgestellt werden. Zur Vorbereitung eines Anerkennungsverfahrens wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Fachberater!

Alle staatlich anerkannten Bienenbelegstellen in Bayern

Bienen halten in Schutzkreisen von Belegstellen

Bienenbelegstellen sind anerkannte Paarungsplätze, an denen die reinzüchterische Anpaarung von Bienenköniginnen mit den dort gehaltenen Drohnen stattfinden soll. In einem festgelegten Umkreis dürfen keine anderen Bienenvölker - ausgenommen solche der von der Belegstelle gewählten Zuchtrichtung gehalten werden. Dabei liegt es in der Verantwortung der Imkereien, sich fortlaufend um die Sicherung der richtigen Herkunft im eigenen Betrieb zu kümmern. Dies ist nur durch eine gezielte Be- oder Umweiselung der eigenen Völker durch Nutzung von Zuchtlarven, schlupfreifen Weiselzellen oder begatteten Königinnen der Zuchtrichtung der Belegstelle möglich.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung für die Überprüfung von Völkern im Schutzkreis:

Sicherung des Belegstellenschutzkreises pdf 213 KB

Aktualisierung von Belegstellenschutzkreisen
Änderungen der anerkennungsrelevanten Tatbestände müssen unverzüglich dem Institut für Bienenkunde und Imkerei mitgeteilt werden. Hierzu müssen die Karte und die Imkerliste auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Die Imkerliste sollte Angaben zu Name, Anschrift und Standplatz haben. Die Standplatzinformationen sollten die Nummer in der Belegstellenkarte oder die GPS-Koordinaten sowie die Völkerzahl enthalten. Die Karte sollte einen Maßstab von 1: 25.000 haben, digitale Karten können auch im Maßstab 1:50.000 vorliegen. In die Karte müssen die Standplätze der Imker innerhalb des Schutzgebietes (7,5 oder 10 Kilometer) mit Nummern eingezeichnet werden.

Zusätzlich ist eine Bestätigung der Aktualisierung durch den Belegstellenleiter an das Institut für Bienenkunde und Imkerei zu senden.