Bienensachverständige

Gruppenschulung

Bienensachverständige (ehemals Gesundheitswarte) sind engagierte, ehrenamtliche Kräfte, die ihren Imkerkollegen im Kreisgebiet bei Fragen zur Bienengesundheit als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Sie geben aktuelles imkerliches Wissen an Imker und unterstützen durch fachliche Einschätzung am Bienenstand. Für Kurse oder Vorträge können Sie auf Präsentationsvorlagen und Kurskonzepte aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei zurückgreifen. Die Kontaktdaten der Bienensachverständigen werden durch die Verbände veröffentlicht!

Aufgabenfelder

  • Krankheitsuntersuchungen und Ratgeber am Bienenstand
  • Probenziehung für weitergehende Laboruntersuchungen
  • Durchführung/ Mitwirkung bei Monitoringprojekten (Faulbrutmonitoring)
  • Untersuchungen für Gesundheitszeugnisse
  • Unterstützung der Veterinärbehörden im Seuchenfall
  • Theoretische und praktische Einweisung in die Behandlung oder Sanierung von Bienenkrankheiten
  • Theoretische und praktische Einweisung in vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen (Varroadiagnose, Reinigung und Desinfektion, etc.)

Anerkannte Bienensachverständige unterstützen die örtlichen Veterinärbehörden auf Anforderung als Verwaltungshelfer bei der amtlichen Seuchenbekämpfung

Seuchenbekämpfung bei der Amerikanischen Faulbrut

Voraussetzungen

Bienensachverständige sollten über folgende persönliche Eigenschaften verfügen:

  • Freundlicher, einfühlsamer Umgang mit Menschen
  • Bereitschaft für umfangreiches, ehrenamtliches Engagement

Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • mindestens 5-jährige Erfahrung in der imkerlichen Praxis
  • positiv beschiedener Antrag durch den Landesverband
  • Grundausbildung zur/zum Bienensachverständigen
  • Bestandene Prüfung zur/zum Bienensachverständigen

Ablauf der Anerkennung

Haben Sie Interesse sich als Bienensachverständige(r) anerkennen zu lassen, müssen Sie zunächst bei der/dem jeweiligen Kreisvorsitzenden Ihres Imkerverbandes in Bayern nachfragen, ob derzeit Bedarf besteht. Die Einschätzung, wie viele Bienensachverständige in einem Landkreis benötigt werden, erfolgt vor Ort durch die Funktionsträger. Grundsätzlich ist die Anzahl der Bienensachverständigen in einem Kreis aber nicht beschränkt.

Zudem müssen Sie eine Erfahrung von mindestens 5 Jahren in der imkerlichen Praxis nachweisen. Optimalerweise konnten Sie in dieser Zeit Kurse oder Weiterbildungen besucht werden, mit denen Fachwissen vertieft wurde.
Die Kurse 1 und 2 (s.u.) sollten vor der Antragstellung besucht werden, dürfen aber bei Antragstellung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.

Die Bewerbungsunterlagen als Bienensachverständige/r finden Sie unter folgendem Link:

Bewerbung als Bienensachverständige/r pdf 890 KB

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie zunächst bei der/dem Vorsitzenden des Ortvereins ein. Diese/r schreibt eine Stellungnahme, die insbesondere die persönliche Eignung und die Akzeptanz in der Imkerschaft berücksichtigt.
Der Antrag wird dann an den/ die zuständige Kreisvorsitzende weitergereicht, der/ die ebenfalls die Eignung einschätzt und an den/ die zuständige Bezirksvorsitzende weitergibt.

Erst nach positivem Entscheid des Verbandes kann an dem dreitägigen Kurs "Bienenkrankheiten für BSV und FW" am Institut für Bienenkunde und Imkerei teilgenommen und im Anschluss eine schriftliche Prüfung ablegt werden. Bei erfolgreicher Prüfung erfolgt die Ernennung durch das Institut für Bienenkunde und Imkerei und durch eine Listung im jeweiligen Verband eine Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten.

Ausbildung

Interessenten müssen vor Ihrer Tätigkeit folgende Kurse besuchen:

  1. eintägiger Kurs zur Bienenvölkerkontrolle auf Krankheiten
  2. eintägiger Kurs Hygiene am Bienenstand oder eintägiger Kurs zur Sanierung der Amerikanischen Faulbrut
  3. dreitägiger Kurs Bienenkrankheiten am Institut für Bienenkunde und Imkerei (erst nach positivem Gutachten eines Verbandes möglich)

Die Kurse 1 und 2 können entweder am Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI) oder bei der staatlichen Fachberatung besucht werden. Der Kurs 3 wird nur am IBI angeboten.

Kurse, die für die Ausbildung angerechnet werden, sind im Jahresprogramm des IBI mit BSV* gekennzeichnet! Teilweise weichen die Kursbezeichnungen von den oben genannten Titeln ab.

Prüfung

Nach dem Besuch des dreitägigen Krankheitskurses muss durch eine schriftliche Prüfung ein Nachweis über das gelernte Wissen erbracht werden. Diese wird in der Regel in den Wochen nach dem Kurs als Online-Prüfung durch das Institut für Bienenkunde und Imkerei durchgeführt. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird der/ die Bewerber/in durch das Institut für Bienenkunde und Imkerei offiziell ernannt. In der Folge werden auch die zuständigen Veterinärbehörden über den Tätigkeitsbeginn informiert.

Fortbildung

Für ein hohes Ausbildungsniveau ist die Teilnahme an den jährlichen Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Bienenkunde und Imkerei für alle Bienensachverständige verpflichtend. Sie werden jährlich zu einer Fortbildungsveranstaltung persönlich durch das Institut für Bienenkunde und Imkerei eingeladen.

Alternativ können andere, anerkannte Fortbildungsveranstaltungen wahrgenommen werden.

Akzeptierte jährliche Fortbildungsveranstaltungen pdf 10 KB

Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist im Kursbuch zu dokumentieren. Das Kursbuch erhalten die anerkannten Bienensachverständigen mit ihren Anerkennungsschreiben

Fachliche Unterstützung

Bienensachverständige können sich jeder Zeit für Fragen an die regional zuständige Fachberaterin oder den Fachberater wenden.

Fachberatung

Bienensachverständige werden zudem bei ihrer Arbeit mit Laboruntersuchungen durch das Institut für Bienenkunde und Imkerei und durch den Tiergesundheitsdienst Bayern unterstützt.

Zum Tiergesundheitsdienst, Abteilung Bienen Externer Link

Finanzielle Unterstützung

Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Bienensachverständige(r) wird finanziell gefördert. Um Bienenkrankheiten zu bekämpfen, werden Standbesuche durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über ein Förderprogramm unterstützt. Die Standbesuche müssen dazu auf Formblättern dokumentiert werden. Die Antragstellung läuft gesammelt über die jeweiligen Verbände.

Infos zur Antragstellung und Formulare Externer Link