Aus- und Fortbildung
Berufsausbildung in der Imkerei
Ein großer Teil der Imkerinnen und Imker in Deutschland bewirtschaften zwischen 6 und 8 Bienenvölker und die Betriebe haben keinen Erwerbscharakter. In Berufsimkereien werden, je nach Ausrichtung des Betriebs, mehrere hundert Völker bewirtschaftet. Für den Betrieb einer Berufsimkerei ist eine Berufsausbildung nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.
Infos zum Vorbereitungslehrgang zur Tierwirtschaftsmeisterin oder zum Tierwirtschaftsmeister Fachrichtung Imkerei 2025/26 in Veitshöchheim finden Sie unten.
Das Berufsbild
Die Imkerei bedeutet Arbeiten in und mit der Natur. Imkerinnen und Imker haben einen sehr abwechslungsreichen Beruf, der Einsatzbereitschaft und selbstständiges Arbeiten erfordert. Zu den Arbeiten in der Imkerei gehören die Betreuung von Bienenvölkern, die Jungvolkbildung und Königinnenzucht, die Ernte und Verarbeitung von Honig und Wachs sowie die Vermarktung von Bienenprodukten. Neben den Arbeiten an den Bienen sind auch handwerkliches Geschick bei der Erstellung und Reparatur von Betriebsmitteln, zum Beispiel von Bienenkästen gefordert.
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Persönliche Anforderungen
Für die Anfahrt der Bienenstände ist ein Fahrzeug erforderlich und damit auch ein Führerschein. Viele Betriebe vermarkten Ihre Produkte direkt auf Wochen- und Weihnachtsmärkten oder im Hofladen. Ein freundlicher Umgang mit Kunden und die Bereitschaft auf Menschen zuzugehen, sind daher ebenfalls wichtig.
Ablauf der betrieblichen Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. In Bayern ist als erstes Ausbildungsjahr das Berufsgrundschuljahr vorgeschrieben. Dieses Vollzeitjahr wird gemeinsam mit den Landwirten durchgeführt. Ein Ausbildungsvertrag ist hierfür nicht erforderlich. Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres wird in der Regel als erstes Jahr der Berufsausbildung angerechnet.
Es schließt sich eine zweijährige betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb an. Personen, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung, Fachabitur oder Abitur verfügen, können ihre Ausbildung verkürzen; das Berufsgrundschuljahr entfällt dann.
Für alle Auszubildenden im Beruf Tierwirtin bzw. Tierwirt der Fachrichtung Imkerei findet der Berufsschulunterricht in Celle (Niedersachsen) als Blockunterricht in den Wintermonaten statt. Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden ebenfalls in Niedersachsen abgelegt. Für den Besuch der Berufsschule kann ein Reisekostenzuschuss beantragt werden.
Ausbildungsbetriebe können über die Datenbank des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gesucht werden.
Auch das Institut für Bienenkunde und Imkerei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine anerkannte Ausbildungsstätte und bildet regelmäßig aus.
Weitere Informationen erhalten Sie durch die Ausbildungsberatung der LWG:
Herr Michael Braun
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931 9801-3208
E-Mail: michael.braun@lwg.bayern.de
Im Rahmen der Ausbildung muss ein schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geführt werden, in dem die Auszubildenden den Verlauf der Ausbildung in Form von Wochen- und Erfahrungsberichten dokumentieren.
Abschlussprüfung zur Tierwirtin und zum Tierwirt, Fachrichtung Imkerei ohne betriebliche Ausbildung
Das Institut für Bienenkunde und Imkerei bietet gemeinsam mit dem Fachzentrum Bildung der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau im Abstand von einigen Jahren (je nach Nachfrage) einen Vorbereitungslehrgang zur Abschlussprüfung und einen Abschlussprüfungstermin im Ausbildungsberuf Tierwirt/in, Fachrichtung Imkerei, an.
Weitere Informationen werden jeweils im Jahr vor der Prüfung an dieser Stelle veröffentlicht.
Berufsaussichten
Der Aufbau einer eigenen Imkerei sollte sorgfältig geplant werden, da für den Aufbau eines ausreichenden Völkerbestandes, und vor allem für den Aufbau der Vermarktung mehrere Jahre zu berücksichtigen sind.
Unterstützung bei der Betriebsgründung bietet die staatliche Fachberatung für Bienenzucht des Instituts für Bienenkunde und Imkerei.
Informationen zum Vorbereitungslehrgang
Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Tierwirt/in, Fachrichtung Imkerei 2025/26
Das Institut für Bienenkunde und Imkerei bietet gemeinsam mit dem Fachzentrum Bildung der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau im Jahr 2025 einen Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung und einen Meisterprüfungstermin im Ausbildungsberuf Tierwirt/in, Fachrichtung Imkerei, an.
Die Lehrgangsanmeldung sowie der Antrag auf Zulassung sind ab 01.04.2024 auf dieser Seite abrufbar. Die Anträge müssen schriftlich und vollständig bis zum Montag, 16.09.2024 eingereicht werden, ansonsten kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden. Die Nachforderungen von Unterlagen ist bis Freitag, 20.09.2024, möglich.
Im Oktober 2024 wird es eine Informationsveranstaltung geben. Der genaue Termin wird noch gesondert mitgeteilt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Tierwirt oder Tierwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
• eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Als Berufspraxis ist der Betrieb oder die Beschäftigung in einer berufsmäßigen Imkerei mit 100 Wirtschaftsvölkern nachzuweisen.
Der Prüfungsausschuss behält sich Betriebsbesuche im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor.
Lehrgang und Termine
Lehrgangswoche 1: Montag, 13.01.2025 bis Freitag, 17.01.2025
Lehrgangswoche 2: Montag, 20.01.2025 bis Freitag, 24.01.2025
Lehrgangswoche 3: Montag, 17.02.2025 bis Freitag, 21.02.2025
Lehrgangswoche 4: Montag, 24.02.2025 bis Freitag, 28.02.2025
Lehrgangswoche 5: Montag, 17.03.2025 bis Freitag, 21.03.2025
Lehrgangswoche 6: Montag, 24.03.2025 bis Freitag, 28.03.2025
Seminarraum des Fachzentrums Analytik an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim, An der Steige 15.
Der Kurs beginnt morgens um 8:30 Uhr und endet um ca. 16:30 Uhr. Am Freitagnachmittag ist kein Unterricht vorgesehen.
Die Teilnehmerzahl für den Lehrgang und die Prüfung ist auf 16 Personen begrenzt.
Für den Lehrgang wird eine Gebühr von 600,00 € erhoben. In dieser Gebühr sind keine Kosten für Unterrichtsmaterialien (Bücher, Skripte), Anfahrt und Unterkunft enthalten. Es besteht die Möglichkeit während des Lehrgangs die Mensa der LWG zu nutzen (Frühstück, Mittagessen und Abendbrot). Eine Nutzung des Wohnheims ist nicht möglich. Mit der Zulassung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 350,00 € fällig.
Prüfung und Prüfungstermine
• Schriftliche Prüfung
• Arbeitsprojekt mit Fachgespräch
• Schriftliche Prüfung
• Betriebsbeurteilung
• Schriftliche Prüfung (Berufsausbildung)
• Praktische Prüfung (Ausbildungssituation u. Fachgespräch)
• Prüfung Fallstudie (Mitarbeiterführung)
Informationen zu Inhalten der einzelnen Prüfungsteile sind der Tierwirtschaftsmeisterprüfungsverordnung vom 18.08.2010 in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen.
Tierwirtmeisterprüfungsverordnung - TierwMeistPrV (externer Link)
Die schriftlichen Prüfungen finden vom 14.10. bis 16.10.2025 statt.
Die Betriebsbeurteilung, die Fallstudie und die praktische Prüfung im Prüfungsteil Berufsausbildung finden vom 21. bis 23.10.2025 statt.
Die Präsentation des Arbeitsprojektes, das erfahrungsgemäß im Februar/ März 2025 beginnt und 12 Monate dauert, erfolgt mit dem Fachgespräch im Februar/März 2026.