FAQ Gartenbesuch

Fragezeichen

Was gibt es bei Führungen zu beachten? Welche Verantwortung übernimmt eine Gartenbesitzerin oder ein Gartenbesitzer, wenn im Rahmen von Führungen oder eigenständigen Besuchen Gäste im eigenen Garten empfangen werden? Was ist beim Internetauftritt zu beachten?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Internetauftritt
Cookies

Cookies sind Dateien, die jedes Mal, wenn Sie eine Webseite erneut aufsuchen, durch Ihren Browser an betreffenden Server geschickt werden. Der Cookie speichert den Besuch nicht nur auf der Festplatte des Nutzers, sondern durch die Übermittlung auch auf dem Server des Seitenbetreibers. So können bei einem erneuten Besuch die entsprechenden Daten schneller abgerufen werden. Sie sind daher zunächst vor allem ein tool zur Nutzungsoptimierung.

Cookies können darüber hinaus auch zur Datenanlayse der Nutzer dienen.

Laut der ePrivacy-Richtline“ der EU muss daher der Nutzer aktiv auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen über die Zwecke der Verarbeitung seine Einwilligung zur Speicherung von Cookies geben.

Datenverarbeitung

Die Nutzer der Seite haben ein Recht darauf zu erfahren, wie die Daten bei der Nutzung der Seite verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere, wenn Kontaktformulare angeboten werden. Hier sind Informationen zur Speicherung der Daten und eine aktive Einverständniserklärung der Nutzer unerlässlich. Zu der Datenverarbeitung gehört auch die Information wie z. B. Partner im Webhosting oder bei der Nutzung von Programmen für Videokonferenzen (virtuelle Gartenführung/Online-Seminare) die Daten nutzen.

Vorsicht bei Anbietern aus dem EU-Ausland. Diese unterliegen häufig nicht so strengen Datenschutzbestimmungen wie Anbieter innerhalb der EU.

Über die aktuelle Datenverarbeitung bei Nutzung de Internetseite hinaus, sind Unternehmen verpflichtet jederzeit Auskunft darüber zu geben, welche Daten einer Person aktuell bei ihnen gespeichert sind und müssen diese auf Antrag umgehend löschen.

Impressum

Das Impressum gehört neben Informationen zur Datenverarbeitung und Cookies zu den Pflichtinhalten einer Internetseite. Es muss über maximal 2 Links erreichbar sein. Die Bezeichnungen "Impressum" und "Kontakt" sind dabei als mittlerweile üblich und ausreichend anzusehen.

Inhalte des Impressums bei Einzelunternehmen sind:

  • Betreiber
  • Adresse
  • Kontaktdaten
  • Falls vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz
Publikation von Bildern
Nutzung von Bildern aus Bilddatenbanken

Bei der Nutzung von fremden Bildmaterial sollten Sie genau auf die Nutzungsbedingungen und Urheberrechte schauen, die in der Nutzungsgebühr enthalten sind. Es gibt oft unterschiedliche Tarife für die Nutzung von Print- und Online-Medien.

Oftmals ist auch in Datenbanken, die kostenloses Bildmaterial zur Verfügung stellen, die Nutzung eingeschränkt, z. B. darf das Bild nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Gerade bei der Nutzung von Bildern im Internet ist der Verbreitungsgrad recht hoch und bei einer Anzeige können hohe Geldbußen drohen.

Bilder von Personen

Bilder von Personen, die den Garten besuchen, dürfen nur mit deren Einwilligung publiziert werden. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung im Internet. Eine Einwilligung kann auch jederzeit widerrufen werden.

Unser Tipp:
Erstellen Sie Ihre eignenen Bilder mit Personen, die Ihnen ein schriftliche Einwilligung dafür geben oder nutzen Sie ausschließlich Bilder ohne Personen, um Ihren Garten zu bewerben.

Öffentlich zugängliche Parks

Bilder von öffentlich zugänglichen Parks können ebenfalls Restriktionen unterliegen. So benötigt man z. B. für für Innen- und Außenaufnahmen der Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung grundsätzlich eine (kostenpflichtige) Fotogenehmigung. Die schriftliche Genehmigung sollte rechtzeitig – mindestens zehn Werktage im Voraus – beantragt werden. Aktuelle Berichterstattung und rein dokumentarische Aufnahmen können in der Regel auch schneller genehmigt werden. Jede Fotoanfrage wird im Einzelfall geprüft und entschieden.

Mehr Informationen zu Fotoaufnahmen der Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung finden Sie hier Externer Link

Versicherung
Haftpflichtversicherung

Bei Führungen gegen Entgelt benötigen die Gartenbesitzer eine eigene Haftpflichtversicherung. Ebenfalls benötigen die Gartenbesitzer eine Haftpflicht für den privaten Haus-/Grundbesitz.

Führungen im Auftrag des Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege

Sofern es sich um Führungen im Auftrag des Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege bzw. der mitversicherten Vereine handelt, besteht Versicherungsschutz, egal ob Entgelt gezahlt wird oder nicht. Die angebotenen Führungen sollten dann über den Verein (Homepage, Jahresprogramm etc.) publiziert/abgewickelt werden.

Verein Gästeführer Gartenerlebnis Bayern

Durch die LWG zertifizierte Gästeführerinnen und Gästeführer haben die Möglichkeit dem Verein Gästeführer Gartenerlebnis Bayern beizutreten, der innerhalb des Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege organisiert ist. Die Mitglieder genießen daher den entsprechenden Versicherungsschutz.