Gesetze und Rechtsvorschriften
Nachfolgend wurden Rechtsvorschriften - so weit nichts anderes vermerkt - aus dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH zusammengestellt, die nach Auswertung der Beratungsanfragen für Imker eine besondere Bedeutung haben. Die Gesetze und Vorschriften sind nicht vollständig gelistet! Eine Gewährleistung für die Aktualität kann nicht gegeben werden!
Privatrecht
Innnerhalb des Privatrechtes sind folgende Bereiche für Imker von besonderer Bedeutung: "Nachbarrecht" (§§ 906 + 1004 BGB), Haftungsrecht (§§ 823 + 833 + 834 BGB) und Schwarmrecht (§§ 961-964 BGB)
Tierzuchtrecht
Da in Bayern verschiedene Bienenrassen gehalten werden, können für eine gezielte Zucht Paarungsgebiet (Bienenbelegstelle) als staatliche Schutzgebiete anerkannt werden. Weiterhin müssen Züchter ihre Bienenköniginnen einem neutralen Warentest - der staatlichen Leistungsprüfung - unterziehen.
Tierseuchenrecht
Tritt eine Bienenseuche auf, muß die Imkergemeinschaft Gegenmaßnahmen einleiten! Einzelbetriebliche Maßnahmen reichen in der Regel nicht aus! Das Tierseuchenrecht regelt Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen.
Arzneimittelrecht
Die Anwendung von Arzneimittel ist nicht frei von Risiken. Deshalb unterliegen Zulassung, Bezugsmöglichkeiten und die Anwendung engen gesetzlichen Regelungen.
Pflanzenschutzrecht
Über entsprechende Rechtsvorschriften sollen die Folgen eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der Landwirtschaft für die Bienen reduziert werden.
Baurecht
Bauen im Außenbereich führt zu einer Zersiedelung der Landschaft. Möglichkeiten und Grenzen für imkerliche Gebäude im Außenbereich ergeben sich aus den nachfolgenden Rechtsvorschriften
Lebensmittelrecht
Der Verbraucherschutz stellt bei der Lebensmittelproduktion ein hohes Schutzgut dar. Dieser soll durch Regelungen zur Gewinnung, Verarbeitung und Vertrieb erreicht werden.
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
- Rückstands-Höchstmengenverordnung
- Honigverordnung
- Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs für Honig - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 77 KB
- Rechtsgrundlagen zum ökologischen Landbau - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
- Imkern nach Biorichtlinien
Gewinnung von Honig
Abfüllung von Honig
Etikettierung von Honig
Vermarktung von Honig
Berufsbildung
Die Imkerei kann auch als Lehrberuf erlernt werden. Für Tierwirte der Fachrichtung Bienen gibt es weiterhin die Fortbildungmöglichkeit zum Meister.
- Rechtsvorschriften zur Berufsbildung - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Berufsbildungsgesetz
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
- Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt/Tierwirtin
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
Sozialrecht
Im Bereich Sozialrecht entstehen immer wieder Bührungspunkte zur landwirtschaftlichen Alterssicherung sowie zur landwirtschaftlichen Berufgenossenschaft.
Förderung
Auf Grundlage des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes und verschiedener ander Rechtsvorschriften - insbesondere der Europäischen Union - werden Förderprogramme aufgestellt.