Varroa unter Kontrolle
Was tun bei unklarer Varroasituation im Frühjahr?
Des Öfteren sind Imker verunsichert, wie die Varroabefallssituation im Frühjahr einzuschätzen ist.
Speziell aufgrund unzureichender Wirksamkeit der Varroabehandlung im vorherigen Jahr oder weil die Behandlung nur unzureichend durchgeführt wurde, kann der Milbenbefall im Frühjahr schon so hoch sein, dass die Völker die Schadensschwelle bis zum Zeitpunkt der Sommerbehandlung überschritten haben.
Sollte durch den Milbendruck bereits Schädigungen der Winterbienen erfolgt sein, sind diese meist irreparabel und wirken sich dies spätestens beim Frühjahrsmassenwechsel aus. Die Volksstärkenentwicklung stagniert oder bricht ein.
Ist aber der Frühjahrsmassenwechsel überstanden, gilt grundsätzlich aber, das während der weiteren Aufwärtsentwicklung der Bienenvölker Schäden durch die Varroamilbe selten sind. Erst wenn die Brutmenge nicht mehr zu-, sondern abnimmt, kommt es zu einer dramatischen Verschärfung der Situation. Dies ist in der Regel nach der Sommersonnenwende der Fall.
Um die Befallssituation der Völker einschätzen zu können, sollte zum Zeitpunkt der Salweidenblüte der natürliche Milbenabfall durch eine Gemülldiagnose mit Ölwindel über 3 Tage erfasst werden. Diese sollte zur Absicherung der Ergebnisse 3 bis 4 mal wiederholt werden.
Völker mit im Standvergleich erhöhten Milbenzahlen werden in der Stockkarte als Varraoa-auffällige Völker deutlich markiert. Diese Einheiten sollten auch in der Saison regelmäßig überwacht werden.
Liegt der tägliche Milbenabfall höher als 10 Milben pro Tag sind die Völker als kritisch einzustufen und massivere Maßnahmen noch vor der Sommerbehandlung zwingend notwendig, um das Überleben der Völker sicherzustellen.
Ist das Bienenvolk bereits vor dem Massenwechsel kritisch belastet, sollte das betroffene Volk auf einen Quarantänestand verbracht werden, um andere Einheiten zu schützen. Behandlungsmaßnahmen würden in dieser sensiblen Phase die ohnehin schon verbrauchten Winterbienen zusätzlich schwächen und die Brutpflege der ersten neuen Generation gefährden.
Nach abgeschlossenen Frühjahrsmassenwechsel sollte grundsätzlich mit biotechnischen Maßnahmen während der Trachtzeit die Varroabefallsentwicklung ausgebremst werden. Dies gilt umso mehr bei Völkern, die bei der Frühjahrsdiagnose schon als auffällig gekennzeichnet wurden.
Als biotechnische Maßnahmen kann hierbei Drohnenbrutschneiden und eine verstärkte Ablegerbildung aus auffälligen Völkern erfolgen. Je nach Maßnahme und Intensität kann auf diesem Weg die Milbenbelastung bis zum Zeitpunkt der Sommerbehandlung um bis zu 50% reduziert werden. Für die Königinnenerneuerung sollte auf Varroa-tolerante oder zumindest bei der Frühjahrskontrolle unauffällige Herkünfte zurückgegriffen werden.
Der Einsatz von Behandlungsmitteln kurz vor oder während der Trachtzeit in Wirtschaftsvölkern verbietet sich, aufgrund der Gefahr von Rückständen in den Bienenprodukten von selbst. Auch Wartezeiten laut Packungsbeilage von 0 Tagen ermöglichen in der Regel keinen Einsatz während der Trachtnutzung, da dieser eine Honigraumfreigabe oft ausschließt!
Sollten als unmittelbare Notmaßnahmen Arzneimittel zu dieser Zeitphase genutzt werden, sollte unabhängig von den arzneimittelrechtlichen Vorgaben auf die Honigernte verzichtet werden.
- Kunstschwarmbildung und Behandlung mit Oxalsäure im Sprühverfahren
- Volk mit Brut: Behandlung mit Ameisensäure oder Thymol
- Bei kritischen Völkern kann nach dem Frühjahrsmassenwechsel eine vollständige Brutentnahme mit anschließendem Einsatz einer Fangwabe erfolgen.