Staatliche Seuchenbekämpfung
Seuchenbekämpfung bei der Amerikanischen Faulbrut

Die amerikanische Faulbrut stellt kein einzelbetriebliches Problem dar, sondern betrifft immer ein Gebiet. Untersuchungen und gezielte Gegenmaßnahmen müssen deshalb zur Bekämpfung von behördlicher Stelle geleitet werden.

Grundlagen

Die Maßnahmen hierzu sind deshalb gesetzlich geregelt.

Bienenseuchenverordnung Externer Link

Zuständig für den Vollzug sind die Veterinärbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten. Hat der Imker einen Verdacht auf amerikanische Faulbrut, hat er dies der Veterinärbehörde unverzüglich zu melden. Alle weiteren Maßnahmen sind mit den Amtstierärzten abzustimmen.

Die Adressen und Telefonnummern finden Sie im bayerischen Behördenwegweiser:

Veterinärämter (Behördenwegweiser) Externer Link

Für ein effektives Vorgehen im Seuchenfall haben die Bundesbehörden Handlungsempfehlungen für Amtstierärzte, Untersuchungsstellen, Bienensachverständige und betroffene Imker erstellt.

Faulbrut-Leitlinie (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Externer Link

Untersuchungen

Untersuchungen zur Amerikanischen Faulbrut werden nach der Methodensammlung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vorgenommen.

Amtliche Methodensammlung (Friedrich-Löffler-Institut) Externer Link

Untersucht werden alle Völker am betroffenen Stand sowie Völker, die einen räumlichen (Sperrgebiet) oder betrieblichen (z.B. durch Zukauf) Zusammenhang haben. Die Untersuchung erfolgt durch den Amtstierarzt oder eine von ihm beauftragte Person (z.B. Bienensachverständiger).

Werden bei der Untersuchung am Bienenvolk Anzeichen einer Erkrankung mit amerikanischer Faulbrut gefunden, erfolgt eine Probenziehung für das Labor.
Hinweise zur Probenziehung finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):

Diagnostik Bienenkrankheiten Externer Link

Wird die Faulbrut festgestellt, werden weitere Untersuchungen erforderlich. Nach- und Sperrgebietsuntersuchungen erfolgen dann nach einem festgelegten Schema. Diese werden vom Amtstierarzt veranlasst.

Nachuntersuchung befallener Stand

Erste Nachkontrolle (frühestens zwei Monate nach Sanierung):

  • Findet man bei der Volkskontrolle keine Hinweise auf amerikanische Faulbrut (negatives Ergebnis) besteht die Möglichkeit, eine Futterprobe zu entnehmen.
  • Nur wenn bei der bakteriologischen Untersuchung dieser Probe im Labor keine Hinweise auf eine Erkrankung gefunden werden, kann die zweite Volkskontrolle entfallen.
  • Ergibt die Untersuchung am Bienenvolk ein positives Ergebnis, das heißt, es werden Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut gefunden, folgt eine Sanierung des befallenen Standes und dann wiederum erste und zweite Nachkontrollen!

Zweite Nachkontrolle (spätestens 9 Monate nach Sanierung):

  • Werden auch bei der zweiten Nachkontrolle keine Anzeichen einer Erkrankung mit Amerikanischer Faulbrut gefunden, gilt dies am Stand als negatives Ergebnis.
  • Ergibt die Untersuchung am Bienenvolk ein positives Ergebnis, das heißt, es werden Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut gefunden, folgt eine Sanierung des befallenen Standes und dann wiederum erste und zweite Nachkontrollen!

Untersuchung der Umgebung (Sperrbezirk)

  • Erste Untersuchung unverzüglich nach amtlicher Feststellung.
  • Die weitere Vorgehensweise erfolgt sonst weiter wie am befallenen Stand!

Amtliche Feststellung

Wird sowohl am Bienenstand als auch im Labor die Amerikanische Faulbrut bestimmt, erfolgt eine amtliche Feststellung der Bienenseuche durch den Amtstierarzt.

Sperrgebiet sowie die Regelungen im Sperrgebiet werden im Amtsblatt veröffentlicht und der Ausbruch an die zentrale Tierseuchendatenbank gemeldet.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit seinem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit bietet eine Online-Datenbank an. Hier können Sie auch überprüfen, ob Ihr Aufstellplatz von einem Faulbrutsperrgebiet betroffen ist.

Tierseucheninformationssystem (TSIS) Externer Link

Wird auch bei den Nachkontrollen kein Faulbrutfall mehr festgestellt, wird das Sperrgebiet wieder aufgehoben.

Bekämpfungsmaßnahmen

Behandlung - Sanierung

Die Behandlung der Bienen mit Anzeichen der Amerikanische Faulbrut erfolgt nach den Vorgaben der zuständigen Veterinärbehörde. Grundsätzlich stehen folgende drei Alternativen zur Verfügung:

Kriterien für die Methodenwahl durch die Amtstierärzte sind:

  • Schwere der Erkrankung (Ist eine Durchseuchung der Umgebung zu befürchten?)
  • Anzahl der betroffenen Völker am Stand (Ist nur ein Einzelvolk betroffen?)
  • Zeitpunkt des Ausbruchs (Lässt die Jahreszeit eine Kunstschwarmsanierung zu?)
  • Ausstattung des Imkereibetriebes (Kunstschwarmausrüstung vorhanden?)
  • Persönliche Voraussetzungen beim Imker (Kooperationswille, Zeit, körperliche Belastbarkeit)
  • Gleichbehandlung der betroffenen Betriebe

Reinigung und Desinfektion

Alle Beutenteile, Waben, Arbeitsgeräte und sonstigen Materialien sind zu desinfizieren oder unschädlich zu entsorgen.

Unterstützung

Zur Unterstützung werden für die Imkerkreisverbände Bienensachverständige ausgebildet und jährlich fortgebildet.

Teilweise stehen auf Bezirksebene auch Bienengesundheitsmobile zur Verfügung. Dies sind Pkw-Anhänger, die mit der Ausrüstung für Kunstschwarmbildung sowie zur Reinigung und Desinfektion ausgestattet sind.

Informationen zur Nutzung erhalten Sie über die Imkereiverbände.

Entschädigung

Bei Völkerverlusten durch die Bekämpfung der Seuche erhalten Imker Entschädigungsleistungen. Informationen hierzu finden Sie bei der bayerischen Tierseuchenkasse:

Bayerische Tierseuchenkasse Externer Link