Bienenkrankheiten bestimmen
Nachfolgend soll Ihnen der Weg zur Diagnose einer krankhaften Erscheinung bei Ihren Bienenvölkern aufgezeigt werden. Es muss jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine sichere Feststellung der Krankheit oftmals nicht so einfach möglich ist, da die Erscheinungen mehreren Krankheiten zugeordnet werden können oder durch Sekundärkrankheiten nicht eindeutig sind.
Routinekontrollen
Im Rahmen der Kontrollen von Bienenvölkern achten die Imker regelmäßig auf die Volksstärke, Auffälligkeiten im Brutnest (z. B. Lücken, nicht geschlüpfte Zellen) oder Kotspritzer auf den Waben. Werden hier Unregelmäßigkeiten festgestellt, steckt oftmals eine Krankheit dahinter und eine nähere Untersuchung ist notwendig.
Suche nach speziellen Krankheitsanzeichen am Bienenstand
Zunächst erfolgt die Suche nach konkreten Anzeichen am betroffenen Volk auf dem Bienenstand. In der nachfolgenden Kurzbeschreibung sind die häufigsten Bienenkrankheiten mit ihren äußeren Anzeichen (klinische Symptome) beschrieben. Hierdurch können Sie eine erste Einschätzung vornehmen, um welche Art von Erkrankung es sich bei den Bienen handeln könnte.
Unterstützung der Imker durch Bienensachverständige
Vor Ort helfen Sie betroffenen Imkern durch:
- Krankheitsuntersuchungen am Bienenstand, oft auch Untersuchungen für Gesundheitszeugnisse
- Praktische Einweisung in vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen (Varroadiagnose, Reinigung und Desinfektion)
- Praktische Einweisung in die Behandlung oder Sanierung von Bienenkrankheiten
- Probenziehung für weitergehende Laboruntersuchungen
Wer der örtlich zuständige BSV ist, können Sie bei Ihrem lokalen Imkerverein erfragen. Eine Auflistung finden Sie auch auf diesen Seiten (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):
Laboruntersuchung
Eine genaue Diagnose kann oft erst durch eine entsprechende Untersuchung im Labor erfolgen. Dies erfolgt in der Regel kostenfrei!
Welche Proben für eine Laboruntersuchung bei entsprechendem Krankheitsbild sinnvoll und möglich sind, erfahren Sie von Ihrem örtlichen BSV oder von Ihrem zuständigen staatlichen Fachberater.
Um ein aussagekräftiges Untersuchungsergebnis zu bekommen, müssen die Proben richtig entnommen werden und ausreichend groß sein. Hinweise zur Erstellung der Laborproben sind im nachfolgenden Dokument zusammengefasst:
Einige Proben können im Labor am Bieneninstitut in Veitshöchheim untersucht werden. Andere Proben können nur in Speziallaboren untersucht werden, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Bienengesundheitsdienst Bayern (s.u.).
Für die Untersuchung am Bieneninstitut halten Sie bitte vor Einsendung von Proben Rücksprache, damit eine zügige Verarbeitung gewährleistet ist!
Neben der Laborprobe wird ein formloser Untersuchungsantrag benötigt, der folgende Angaben enthält:
- Name und Anschrift des Imkers
- Stocknummer
- Landkreis (nicht nur für den Wohnort des Imkers, sondern auch für den Standort der Bienen)
- Bei Krankheitsverdacht sind möglichst die Begleitumstände, sonstige Beobachtungen zu abnormalem Verhalten darzustellen!
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931 9801-3600
Fax: 0931 9801-3100
E-Mail: IBI@lwg.bayern.de
Weitere Untersuchungen, die nicht vom Institut für Bienenkunde und Imkerei durchgeführt werden können, sind über den Bienengesundheitsdienst möglich. Informationen hierzu finden Sie unter:
Gesetzlich geregelte Spezialfälle
Besonderheiten bei Bienenseuchen (Bienenseuchenverordnung)
Besteht Verdacht auf eine Bienenseuche nach der Bienenseuchenverordnung, insbesondere der Amerikanischen Faulbrut, muss sofort der Amtstierarzt am Landratsamt oder der Stadtverwaltung eingeschaltet werden.
Die Untersuchungen am Bienenstand erfolgen dann direkt durch den Amtstierarzt oder einer von ihm beauftragten Person. Hierfür werden in der Regel die ehrenamtlichen Bienensachverständigen (Gesundheitswarte) der Verbände herangezogen. Die Laboruntersuchung erfolgt beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Besonderheiten bei Bienenvergiftung (Bienenschutzverordnung)
Besteht ein Verdacht auf Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder Frevel sollte die Untersuchung am Bienenstand sowie die Probenziehung unter Zeugen erfolgen. In diesen Verdachtsfall kann direkt ein Untersuchungsantrag an das Julius-Kühn-Institut gesendet werden. Eine Probenziehung auf fremden Ackergrundstücken darf nur vom Pflanzenschutzbeauftragten der Landwirtschaftsverwaltung (Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern) oder der Polizei vorgenommen werden.