Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim als zuständige Stelle in Bayern führt Prüfungen zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege“ durch.
Zur Prüfung können sich Bewerber/innen anmelden, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, dort eine regelmäßige Tätigkeit in der Baumpflege ausüben oder in Bayern an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.
Ab 1.1.2021 gilt die neue „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege“
Zur Prüfung zuzulassen ist, wer die Anforderungen des § 53c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
Die Berufspraxis muss in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Teilen von diesen erworben werden, die überwiegend Arbeiten in der Baumpflege durchführen (siehe § 3 Abs. 2 FABaumPflPrV).
Zugelassen werden kann auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. In diesem Fall trifft die Entscheidung über eine Zulassung der Prüfungsausschuss.
Für den Erwerb der für die Ablegung der Prüfung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es gemäß § 2 Abs.3 FABaumPflPrV in der Regel eines Lernumfangs von 1.200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den in der Verordnung genannten Anforderungen der jeweiligen Prüfungsteile. Ein Nachweis dafür ist nicht zu erbringen.
Den Termin für das Prüfungsverfahren, für das Sie berücksichtigt werden können, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Ihre Anfrage richten Sie bitte per Mail an
unter Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift und Telefonnummer.
Bitte beachten Sie, wenn Sie einen Vorbereitungskurs bei einem privaten Anbieter besuchen: Zwischen Kursende und Prüfungstermin liegen derzeit auf Grund der großen Bewerberzahl längere Wartezeiten. Die zuständige Stelle sendet Ihnen das Anmeldeformular rechtzeitig vor Beginn des Prüfungsverfahrens zu.
1. Lebenslauf, aus dem Ihr beruflicher Werdegang ersichtlich ist, mit Lichtbild (kann auch in Farbe aufgedruckt sein)
2. Beglaubigte Kopie Ihres Berufsabschlusszeugnisses als Gärtner/in, Landwirt/in oder Forstwirt/in
Beglaubigte Kopie ihres Berufsabschlusszeugnisses und Nachweis über die einschlägige Berufspraxis sowie sonstige Fortbildungsnachweise (Kopien genügen)
Nachweise über die Berufspraxis. Bitte verwenden Sie dazu das von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Formblatt zur Bestätigung der einschlägigen Berufspraxis. Bei Selbständigkeit sind Dokumente vorzulegen, die belegen, dass Sie überwiegend Tätigkeiten in der Baumpflege durchführen.
Formular für die Bestätigung über einschlägige Berufspraxis 33 KB
Teil 1a | Teil 1b | Teil 1c |
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Arbeitsprojekt | Arbeitsprobe (Baumschadensdiagnose) | Schriftliche Prüfung |
Bearbeitungszeit: 6 Monate, danach: Fachgespräch (60 Min.) | Aufnahme (30 Min.) Fachgespräch (30 Min.) | (180 Min.) |
Teil 2a | Teil 2b |
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Fallstudie | Schriftliche Prüfung |
Bearbeitungszeit: 2 Tage danach: Fachgespräch (45 Min.) | (180 Min.) |
Teil 3a | Teil 3b |
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Fallstudie | Schriftliche Prüfung |
Bearbeitungszeit: 180 Min. danach Fachgespräch (30 Min.) | (150 Min.) |
Prüfungsgebühr: 250.- € (PrGebV StMELF § 2 Abs. 1 und Abs. 4). Die Zulassung wird erst mit fristgerechter Zahlung der Prüfungsgebühr wirksam.
Bei Fragen zur Zulassung oder Prüfungen wenden Sie sich bitte an die
Zuständige Stelle, Fortbildung
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Carmen Schmitt
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931 9801-3205
Fax: 0931 9801-3200
E-Mail: carmen.schmitt@lwg.bayern.de
Internet: www.fachschule-veitshoechheim.bayern.de