Rebschutz
Wespen im Weinberg

Wespe in Großaufnahme

In manchen Jahren sind ganze Schwärme von Wespen zu beobachen, die die leckeren Früchte anfressen und von innen her aushöhlen. Diese Fraßstellen sind bei entsprechenden Witterungsbedingungen oftmals Ausgangspunkt für den Befall mit Fäulepilzen (Botrytis, Penicillium) und Bakterien (Essigfäule). Bekannte Problembereiche in den Weinbergen vor allem früh reifenden Weinsorten (z.B. Ortega, Bacchus), die schon zeitig süß und aromatisch schmecken, sollten ab dem Weichwerden der Beeren geschützt werden. Wenn bereits Fraßschäden durch Wespen aufgetreten sind, ist ein Weglocken vom „gewohnten Fraßplatz“ schwierig.

Daher sollten frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden:

Einnetzung

Seitenbespannung mit blauem Netz in einer Rebzeile
Eine Seitenbespannung mit dichten, engmaschigen Netzen im Bereich der Traubenzone ist die sicherste Methode, um die Wespen von den Früchten fern zu halten. Es ist darauf zu achten, dass die Netze im unteren Bereich dicht abgeschlossen werden, da Wespen ihre Futterquelle bevorzugt von unten her anfliegen.
Die Ausbringung sollte frühzeitig erfolgen, damit durch den Duft angefressener Beeren nicht zusätzlich weitere Wespen angelockt werden.

Flüssigkeitsfallen zum Wespenfang in Weinbergen

Genehmigung notwendig

Allgemeinverfügung zum Aufhängen von Fallen zum Wespenfang beachten
Das Aufhängen von Fallen zum Wespenfang ist erst nach Erteilung der entsprechenden Verfügung durch den entsprechenden Regierungsbezirk erlaubt. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Vorgaben - wie unten angeführt - einzuhalten sind. Die Flüssigkeitsfallen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit unerwünschte Beifänge auf ein Mindestmaß reduziert werden können. Ob eine entsprechende Verfügung erteilt wurde, entnehmen Sie bitte dem Weinbaufax Franken oder dem Amtsblatt.

Außerhalb Unterfrankens werden oft keine Allgemeinverfügungen erteilt, hier müssen die Winzer selbst aktiv werden und eine Genehmigung beim entsprechenden Regierungsbezirk beantragen.
Im Anschreiben oder in der Mail sollte der Winzer um die “erforderliche behördliche Gestattung zum Aufhängen von Flüssigkeitsfallen zum Wespenfang in Weinbergen“ bitten.
Der Antrag ist zu konkretisieren durch die genaue Lage des / der betroffenen Weinberge (Gemarkung und Flurstücksnummer). Gleichzeitig muss eine nachvollziehbare Begründung für den Antrag erfolgen. (z.B. häufige Probleme durch Wespenfraß auf der besagten Fläche in der Vergangenheit).

Flüssigfallen mit Vorgaben

Wespenfalle aus Plastikflasche mit 4 mm großen Löchern und Fangflüssigkeit mit einigen Wespen
Aus eigenen Erfahrungen empfehlen wir 1,5 l PET-Kunstoffflaschen (Bild), die im oberen Drittel Bohrungen mit einer Größe 5 mm aufweisen. Je mehr Bohrungen (mind. 12) gesetzt werden, desto besser ist die Fängigkeit der Falle. Die Bohrungen lassen sich am besten mit einem Holzbohrer auf einer Ständerbohrmaschine anbringen. Diese sollten sich im oberen Drittel der Flasche befinden Einen Bereich zum Ausschütten der Fangflüssigkeit frei halten oder bei jeder Leerung mit einem Klebeband verschließen. Der Flaschenkopf muss verschlossen sein.

Als Köderflüssigkeit (ca. 0,5 l je Flasche) empfehlen wir eine Mischung aus
200 ml Bier,
100 ml Weinessig,
50 ml Himbeersirup,
600 ml Wasser,
100 g Zucker und
ein paar Tropfen Netzmittel (Spülmittel).

Die Fallen werden nur am Parzellenrand in der Einflugrichtung der Wespen aufgehängt. Ist die Köderflüssigkeit mit Wespen ausgefüllt, sind diese zu entfernen. Nach einigen Tagen ist die Köderflüssigkeit zu erneuern.
Köderflüssigkeit mit/ohne Fängen darf nicht im Weinberg verschüttet werden!

Die Fallen bei erstem Auftreten von Wespen in der Anlage aufhängen und unmittelbar nach der Weinlese wieder aus der Rebfläche entfernen.
Vorgaben einhalten!
Das Aushängen von Flüssigkeitsfallen jeglicher Art ist ohne Gestattungsschreiben des jeweiligen Regierungsbezirks nicht zulässig und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

Bei vorliegender Genehmigung, aber nicht sachgemäßer Durchführung des Wespenfangs, wie beispielsweise hier mit deutlich zu großen Bohrlöchern, kann die Genehmigung mit allen Konsequenzen widerrufen werden.

Schutz vor Wespenstichen

Zur Vermeidung von Wespenstichen bei der Handlese in stärker von Wespen beflogenen Weinbergen sollte auf entsprechenden Körperschutz (Handschuhe, Hut, Gesichtsschutz, lange Körperbekleidung) geachtet werden. Bei der Lese in den frühen Morgenstunden bestehen die geringsten Risiken, da hier die Wespen noch nicht in der Traubenzone aktiv sind. Dies gilt aber nur bei entsprechender Abkühlung über Nacht.

Sollte doch jemand von einer Wespe gestochen werden:

  • für den Notfall: Antiallergikum
  • betroffene Stelle kühlen (Kühlpads)
  • elektrische Stichheiler („Hitzesticks“), im Gesicht- und Halsbereich nicht einsetzbar
  • Gel gegen Insektenstiche
  • entzündungshemmende Schmerzmittel
  • betroffene Person im Auge behalten!
  • bei den ersten Anzeichen eines allergischen Schocks (Schwindel, kalter Schweiß, Erbrechen, Ohnmacht) sofort Notarzt rufen!