Stellenausschreibung vom 24.11.2025 - Kennziffer 0302/2025-36
Fachberaterin bzw. Fachberater (m/w/d) für Bienenzucht im Regierungsbezirk Unterfranken am Standort Veitshöchheim
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unser Institut für Bienenkunde und Imkerei am Standort Veitshöchheim eine/einen Fachberaterin bzw. Fachberater (m/w/d) für Bienenzucht im Regierungsbezirk Unterfranken.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unser Institut für Bienenkunde und Imkerei am Standort Veitshöchheim eine/einen Fachberaterin bzw. Fachberater (m/w/d) für Bienenzucht im Regierungsbezirk Unterfranken.
Ihre Aufgaben
- Sie führen Fachberatungen zu allen Fragen der Bienenhaltung und Imkerei mit den Schwerpunkten Honigqualität und Bienengesundheit durch.
- Sie planen und organisieren Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen zu allen Fragen der Bienenhaltung.
- Zudem erarbeiten Sie Beratungs- und Schulungsunterlagen, Publikationen sowie fachliche Grundlagen.
- Die Bearbeitung von Fachfragen gehört ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Erstellung von Gutachten zu fachlichen Themen.
Ihr Profil
- Sie verfügen über einen Hochschulabschluss als Bachelor im Bereich Agrarwissenschaften (Gartenbau, Land- oder Forstwirtschaft) bzw. eine vergleichbare Qualifikation.
- Idealerweise haben Sie fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Imkereipraxis (eine Ausbildung als Tierwirt oder Tierwirtschaftsmeister der Fachrichtung Imkerei ist wünschenswert).
- Eine sorgfältige, strukturierte und selbständige Arbeitsweise zeichnet Sie ebenso aus wie Teamfähigkeit und die Bereitschaft zu gelegentlichen Abend- und Wochenenddiensten.
- Kontaktfreude sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit runden Ihr Profil ab.
- Der sichere Umgang mit MS-Office-Programmen ist für Sie selbstverständlich.
- Ferner besitzen Sie einen Führerschein (Klasse B, BE) und ein eigenes Fahrzeug, das Sie bei Bedarf für Dienstreisen einsetzen.
Unser Angebot
- Eine zunächst bis 31. Mai 2028 befristete Beschäftigung mit einem Beschäftigungsumfang von 50% (entspricht 20,05 Wochenstunden).
- Eine tarifliche Eingruppierung auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der übertragenen Aufgaben entsprechend Ihrer Qualifikation.
- Tarifliche Leistungen des öffentlichen Dienstes inklusiver zusätzlicher Altersversorgung.
- Eine interessante und vielseitige Aufgabe in einem innovativen Team.
- Ein modern ausgestatteter Arbeitsplatz inmitten attraktiv gestalteter Außenanlagen.
- Verpflegungsmöglichkeit in der hauseigenen Mensa.
- Moderne Mobilitätsangebote wie Jobrad-Leasing, kostenfreie Parkmöglichkeit am Betriebsgelände und Nutzung der E-Ladesäulen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 18.01.2026 unter Angabe der Kennziffer 0302/2025-36 an:
Fachzentrum Recht und Service - Personalstelle
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim
Fragen zur Arbeitsstelle beantwortet Frau Dr. Illies (0931 9801-3602).
Fragen zum Stand des Bewerbungsverfahrens beantwortet Herr Heller (0931 9801-3141).
E-Mail: bewerbung@lwg.bayern.de
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.

