Stellenausschreibung vom 20.01.2023 - Kennziffer 0302/2023-06
Aushilfskraft (m/w/d) für Versuchsanstellung des Instituts für Erwerbs- und Freizeitgartenbau in Niederbayern

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zum 1. Mai 2023 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unser Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau für unsere Versuche eine Aushilfskraft (m/w/d) in Niederbayern.

Ihre Aufgaben

  • Sie unterstützen das Team bei der Aussaat, der Ernte sowie der Auswertung der Feldversuche in Niederbayern in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Deggendorf, Straubing-Bogen und Landshut.

Ihr Profil

  • Sie haben Interesse an einer landwirtschaftlichen Tätigkeit im Freien mit diversen Gemüsekulturen und sind körperlich belastbar.
  • Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit sowie selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise im Team zeichnet Sie aus.
  • Sie sind zeitlich flexibel und können sich auf variierende Arbeitszeiten einstellen.
  • Eigener PKW und Führerschein für häufige Außendiensttätigkeit zwingend erforderlich.

Unser Angebot

  • Eine befristete Arbeitsstelle auf Abruf für den Zeitraum 01.05.2023 bis 31.10.2023.
  • Eine Eingruppierung nach der Lohntabelle für Aushilfskräfte der LWG. Die Abrechnung erfolgt auf sog. 70-Tage-Basis. Begrüßt wird daher vor allem die Bewerbung von volljährigen Schülerinnen/Schülern, Studierenden, Hausfrauen/Hausmännern, Selbständigen und Rentnerinnen/ Rentnern.
  • Eine interessante und vielseitige Arbeit.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.04.2023 unter Angabe der Kennziffer 0302/2023-06 an:

Florian Hageneder, Mob. 0162-2634580
E-Mail: florian.hageneder@aelf-al.bayern.de

Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.