Pressemitteilung - 01. Oktober 2021
Bayerischer Weinfonds unterstützt Marketing

Seit Einführung des bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 20 Mio. Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen. Mit den Mitteln des bayerischen Weinfonds von jährlich ca. einer Millionen Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH (Würzburg) Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.

Antragsfrist 31. Oktober 2021 für Maßnahmen 2022
Daneben werden auch Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2022 können von interessierten Gruppen bis zum 31. Oktober 2021 bei der LWG gestellt werden. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Förderung stehen auf der LWG-Homepage zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Bayerische Landesanstalt für
Weinbau und Gartenbau (LWG)
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim

Ansprechpartnerin: Leonie Blank

Tel. +49 931 9801-3158
Fax: +49 931 9801-3170
E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de