Pressemitteilung - 26. September 2022
Bayerischer Weinfonds: Seit 20 Jahren werden 1 Mio. Euro jährlich in den Markt investiert

Seit Einführung des Bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 21 Mio. Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen. Mit den Mitteln des Bayerischen Weinfonds von jährlich ca. einer Millionen Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH, Würzburg, Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.

Antragsfrist 31. Oktober 2022 für Maßnahmen 2023
Daneben werden auch Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2023 können von interessierten Gruppen bis zum 31. Oktober 2022 bei der LWG gestellt werden. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Förderung stehen auf der LWG-Homepage zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim
Ansprechpartnerin: Leonie Blank
Tel.: 0931 9801-3158
Fax: 0931 9801-3170
poststelle@lwg.bayern.de