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„Dichten und schützen!“ - Voraussetzungen für einen ungetrübten Genuss von Wasser in Gärten und Grünanlagen

Voraussetzungen für einen ungetrübten Genuss von Wasser in Gärten und Grünanlagen - Titelseite

Seit 2005 liefert die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) als Herausgeber der Empfehlungen zur Gewässerabdichtung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau einen fachlich fundierten Input für Planer und Ausführungsbetriebe. Nun ist es endlich an der Zeit, diesen Input den aktuellen Anforderungen der Praxis und natürlich auch den Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Eigentlich sollte die überarbeitete Version der FLL-Empfehlungen für Gewässerabdichtungen bis zum Jahresende zu beziehen sein.

2018, 9 Seiten

Durch die überraschende Veröffentlichung der neuen DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken“ im Juli diesen Jahres und der damit einhergehenden Neugliederung der Abdichtungsthematik mit Einführung neuer und dem Einzug alter, maßgeblicher Bezugsnormen, steht für den zuständigen Regelwerksausschuss jetzt erst noch mal redaktioneller Überarbeitungsbedarf an.
Um Neugierde zu wecken, lohnt an dieser Stelle aber schon mal ein Blick ins neue Regelwerk zur Gewässerabdichtung der FLL. Einige wesentliche Änderungen und Neuerungen können dem künftigen Anwender schon jetzt vorab auszugsweise vorgestellt werden.
Die jetzt vollzogene Normenänderung im Bereich Abdichtung ist vorrangig der Neustrukturierung unterschiedlicher Anwendungsbereiche geschuldet. Von den fünf maßgeblichen Bereichen berühren wenigstens zwei, nämlich DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ und DIN 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“, auch die Abdichtung von Erdbauwerken, obwohl diese nach wie vor im Geltungsbereich der Normung keinen Eingang finden. Für die FLL bleibt also noch genügend Arbeit, um die technischen Regelungen der in den ehemals in den Teilen 2 bis 10 DIN 18195, jetzt dann DIN 18531 bis 18535, auf ihre Relevanz für Erdbauwerke grundsätzlich zu hinterfragen.
Neben den klassischen Verarbeitungsformen für Abdichtungen aus Ton, Kunststoff und Bitumen als Fertigelement oder als Bahnenware werden künftig auch Abdichtungssysteme auf Basis flüssiger Ausgangskomponenten, wie z.B. Flüssigabdichtungen aus Kunststoffen oder Spritzbeton hinsichtlich ihrer Anforderungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung in adäquater Weise thematisiert. Um die Bedeutung der „Randausbildung“ und den „Schutz der Abdichtung“ herauszustellen, werden diese nicht wie bisher mit der „Ausführung“ abgehandelt, sondern als werkstoffübergreifende und -spezifische Anforderungen an die Abdichtung in gleichnamigen Kapiteln extra zusammengefasst.
Für die Planungs- und Ausführungspraxis gleichermaßen wertvoll, ist die angestrebte „Bebilderung“ der Abdichtungstechnik in Form von Regel- und Detailschnitten. So wie die Grafik, die exemplarisch eine Tondichtung aus geosynthetischer Tondichtungsbahn (GTD) als eine Variante mineralischer Abdichtung zeigt, werden künftig alle relevanten Bauweisen in den Empfehlungen eine zeichnerische Umsetzung erfahren. Neben den relevanten Funktionsschichten, die das Abdichtungssystem definieren, sollen zusätzlich noch Dimensionierungshinweise in Form von Dicken-, Längen-, Breiten- oder Gewichtsangaben, sowie auch Umsetzungsbeispiele für die Materialverwendung angegeben werden. Trotz der notwendigen Detailtreue stellen die Regelschnitte durch den Aufbau der Abdichtung und die jeweils dazugehörigen Details für die Herstellung von Durchdringungen der Abdichtungsschicht sowie für den An- bzw. Abschluss an massive Bauwerke keinen Ersatz, sondern nur ein Hilfsmittel für die objektspezifische Planung und Ausführung dar.

Grundsätzliche Anforderungen von Gewässerabdichtungen

Obwohl die DIN 18195 in ihrem Geltungsbereich „Erdbauwerke“ nach wie vor explizit ausschließt, werden die FLL-Empfehlungen - insbesondere für Abdichtungen mit Bitumen und Kunststoffen - die Vorschriften der DIN 18532 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ und durch „von innen drückendes Befüllwasser“ auch die der DIN 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“ - sinngemäß auf die Anwendungsfälle im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau übertragen. Tab. 1 enthält exemplarisch die daraus abzuleitenden Anforderungen für Stoffe und Bauteile sowie die Ausführung einer Gewässerabdichtung aus Kunststoffbahnen.

Grundsätzliche Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Gewässerabdichtungen aus Kunststoffbahnen (Quelle: Entwurf FLL-Gewässerabdichtung, Stand: 6/2016)

Es fällt auf, dass sowohl der Normenausschuss als auch der FLL-Regelwerksausschuss - trotz durchaus kontroverser Diskussionen - von einer Erhöhung der Mindestbahnendicke abgesehen haben. Auch die Praxis gibt sich in diesem Punkt eher kritisch zurückhaltend, weil das Motto „viel hilft viel“ - hier gleichbedeutend mit Einführung einer Mehrdicke gegenüber den seit 2005 im FLL-Regelwerk verankerten 1,5 mm – nicht automatisch mit einer Qualitätssteigerung und Risikominimierung für Planer, Ausführende und Nutzer einhergeht. Die Ausbildung von Schutzschichten ist nach wie vor obligatorisch. Allerdings gibt es Regelungen, die bei nutzungsbedingtem Verzicht auf Schutz- und Deckschichten (z.B. im Badebetrieb) durch eine Mehrdicke oder Mehrlagigkeit der Abdichtungsschicht die Schutzfunktion sicherstellen sollen
Nach durchaus berechtigter Kritik aus der Praxis, erfährt auch die Befestigung von Bahnen am oberen Rand, vor allem im Übergang zu massiven Bauwerken/Bauteilen in der Neufassung eine Präzisierung. Obwohl der Grundsatz, dass Abdichtungen bis mindestens 5 cm über den Höchstwasserstand auszubilden sind, unangetastet bleibt, wird im sensiblen Übergangsbereich z.B. zu Gebäuden - was die Überhöhung der Abdichtung betrifft - nachgebessert. Aus Tab. 2 werden die zukünftig erforderlichen Abschlusshöhen der Abdichtung bei unterschiedlichen Anwendungsfällen ersichtlich. Höhengleiche Übergänge sind künftig nahezu ausgeschlossen. Die anderen in Tab. 2 genannten An-/Abschlusshöhen für Bauwerke/Bauteile sind nur mit zugelassener Randbefestigung und Sicherung gegen Hinter- und Unterläufigkeit zu realisieren. Unabhängig von der technischen Machbarkeit ist von der Planung und Ausführung in der Regel jedoch die in der DIN 18535-2 genannte Mindestüberhöhung von 15 cm anzustreben.

Fallbezogene An- und Abschlusshöhen für Gewässerabdichtungen aus Kunststoffbahnen (Quelle: Entwurf FLL-Gewässerabdichtung, Stand: 6/2016)

Weitere Informationen enthält der Fachartikel.