Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege / Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege

Fortbildungsprüfung

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim als zuständige Stelle in Bayern führt Prüfungen zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege“ durch.

Zur Prüfung können sich Bewerber/innen anmelden, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, dort eine regelmäßige Tätigkeit in der Baumpflege ausüben oder in Bayern an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.

Ab 1.1.2021 gilt die neue „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege“

Verordnung FABaumPflPrV vom 02.12.2020 Externer Link

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zuzulassen ist, wer die Anforderungen des § 53c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung als Forstwirt/in, Gärtner/in, Landwirt/in ODER
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis ODER
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Teilen von diesen erworben werden, die überwiegend Arbeiten in der Baumpflege durchführen (siehe § 3 Abs. 2 FABaumPflPrV).

Zugelassen werden kann auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. In diesem Fall trifft die Entscheidung über eine Zulassung der Prüfungsausschuss.

Für den Erwerb der für die Ablegung der Prüfung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es gemäß § 2 Abs.3 FABaumPflPrV in der Regel eines Lernumfangs von 1.200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den in der Verordnung genannten Anforderungen der jeweiligen Prüfungsteile. Ein Nachweis dafür ist nicht zu erbringen.

Anmeldung zur Prüfung

Den Termin für das Prüfungsverfahren, für das Sie berücksichtigt werden können, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Ihre Anfrage richten Sie bitte per Mail an

carmen.schmitt@lwg.bayern.de

unter Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift und Telefonnummer.

Bitte beachten Sie, wenn Sie einen Vorbereitungskurs bei einem privaten Anbieter besuchen: Zwischen Kursende und Prüfungstermin liegen derzeit auf Grund der großen Bewerberzahl längere Wartezeiten. Die zuständige Stelle sendet Ihnen das Anmeldeformular rechtzeitig vor Beginn des Prüfungsverfahrens zu.

Zusätzlich zum Anmeldeformular sind einzureichen:

1. Lebenslauf, aus dem Ihr beruflicher Werdegang ersichtlich ist, mit Lichtbild (kann auch in Farbe aufgedruckt sein)

Muster FAW Lebenslauf doc 21 KB

2. Beglaubigte Kopie Ihres Berufsabschlusszeugnisses als Gärtner/in, Landwirt/in oder Forstwirt/in

oder

Beglaubigte Kopie ihres Berufsabschlusszeugnisses und Nachweis über die einschlägige Berufspraxis sowie sonstige Fortbildungsnachweise (Kopien genügen)

oder

Nachweise über die Berufspraxis. Bitte verwenden Sie dazu das von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Formblatt zur Bestätigung der einschlägigen Berufspraxis. Bei Selbständigkeit sind Dokumente vorzulegen, die belegen, dass Sie überwiegend Tätigkeiten in der Baumpflege durchführen.

Formular für die Bestätigung über einschlägige Berufspraxis pdf 33 KB

Übersicht über Prüfungsteile

Teil 1: Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen
Teil 1aTeil 1bTeil 1c
ArbeitsprojektArbeitsprobe
(Baumschadensdiagnose)
Schriftliche Prüfung
Bearbeitungszeit: 6 Monate,
danach: Fachgespräch (60 Min.)
Aufnahme (30 Min.)
Fachgespräch (30 Min.)
(180 Min.)
Teil 2: Betriebs- und Unternehmensführung
Teil 2aTeil 2b
FallstudieSchriftliche Prüfung
Bearbeitungszeit: 2 Tage
danach: Fachgespräch (45 Min.)
(180 Min.)
Teil 3: Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Teil 3aTeil 3b
FallstudieSchriftliche Prüfung
Bearbeitungszeit: 180 Min.
danach Fachgespräch (30 Min.)
(150 Min.)

Prüfungsgebühr

Prüfungsgebühr: 250.- € (PrGebV StMELF § 2 Abs. 1 und Abs. 4). Die Zulassung wird erst mit fristgerechter Zahlung der Prüfungsgebühr wirksam.

Rechtsgrundlagen

Bei Fragen zur Zulassung oder Prüfungen wenden Sie sich bitte an die
Zuständige Stelle, Fortbildung
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Carmen Schmitt
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931 9801-3205
Fax: 0931 9801-3200
E-Mail: carmen.schmitt@lwg.bayern.de
Internet: www.fachschule-veitshoechheim.bayern.de Externer Link